Silphie und Miscanthus zählen seit dem letzten Jahr zu den auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zugelassenen Kulturarten. Nun will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in beiden Arten den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbieten. Lediglich im Jahr der Anlage soll das Verbot nicht gelten. Diesen Vorschlag hat das BMEL kürzlich dem Bundes-rat zugeleitet.
Zudem ist geplant, das Anbauer die Miscanthus- und Silphie-Bestände auf ÖVF nicht mehr mineralisch düngen dürfen. Organische Dünger sollen aber weiterhin zulässig bleiben.
Die Bundesregierung folgt mit ihrem Verordnungsentwurf den Vorgaben des EU-Rechts. Die Verordnung soll daher rückwirkend am 1.1.2019 in Kraft treten. Der Ausschuss des Bundesrats wird sich voraussichtlich noch im Januar mit der Vorlage befassen. Die Beschlussfassung im Plenum könnte dann bereits Mitte Februar erfolgen.
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Silphie und Miscanthus zählen seit dem letzten Jahr zu den auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zugelassenen Kulturarten. Nun will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in beiden Arten den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbieten. Lediglich im Jahr der Anlage soll das Verbot nicht gelten. Diesen Vorschlag hat das BMEL kürzlich dem Bundes-rat zugeleitet.
Zudem ist geplant, das Anbauer die Miscanthus- und Silphie-Bestände auf ÖVF nicht mehr mineralisch düngen dürfen. Organische Dünger sollen aber weiterhin zulässig bleiben.
Die Bundesregierung folgt mit ihrem Verordnungsentwurf den Vorgaben des EU-Rechts. Die Verordnung soll daher rückwirkend am 1.1.2019 in Kraft treten. Der Ausschuss des Bundesrats wird sich voraussichtlich noch im Januar mit der Vorlage befassen. Die Beschlussfassung im Plenum könnte dann bereits Mitte Februar erfolgen.