Wer sich mit diesen unbemannten Flugobjekten beschäftigt, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Eine Haftpflichtversicherung ist immer ein Muss – egal, ob man die Flieger hobbymäßig oder gewerblich nutzt. Ein gesetzliches Mindestalter für Anwender gibt es derzeit zwar nicht, wird von den Versicherern aber meist vorgegeben.
Falls Sie den Kopter privat nutzen, ist eine Aufstiegs-Genehmigung bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 5 kg nicht erforderlich. Beim gewerblichen Fliegen ist diese dagegen immer Pflicht. Je nach Bundesland und Flugeinsatz muss man die Genehmigung in diesen Fällen einzeln bei den Landesluftfahrtbehörden oder dem Luftfahrtbundesamt beantragen. Diese gilt dann bis zu einem Abflug-gewicht von 25 kg. Vereinfachte gewerbliche Aufstiegs-Genehmigungen sind aber auch möglich.
Stellt sich noch die Frage, wie hoch und wo man fliegen darf. Ohne Sondergenehmigung ist eine Höhe von 762 m (2500 ft) erlaubt, denn hier endet der unkontrollierte Luftraum. Die Höhe kann regional aber auch eingeschränkt sein. Daher muss sich jeder „Pilot“ vor dem Einsatz über regionale Luftkarten informieren. Auf diesen findet er auch Orte, die er nicht überfliegen darf, wie Menschenansammlungen oder Unglücksorte. Zudem gilt beim Fliegen: Immer Sichtkontakt halten.