Die neue Düngeverordnung schreibt für 2018 eine vollständige N-Bedarfsermittlung vor. Im Herbst 2017 reichte noch die vereinfachte Form; kurzfristig musste jedes Bundesland für sich und seine Landwirte Vorgaben ausarbeiten. Dabei sind für gleiche Standorte unterschiedliche Vorgaben herausgekommen. Unterteilt nach Nord, Ost und Süd können Sie die Düngebedarfswerte für Ihr Bundesland in der jeweiligen Tabelle einsehen.
Vorgaben für die Düngung generell finden Sie in der Düngeverordnung:
Speziell die Vorgaben der Bedarfsermittlung aus der Anlage 4 halten wir hier für Sie bereit: