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Biostimulantien – erstmals einheitliche Regeln

Lesezeit: 1 Minuten

Bislang war unklar, was man genau unter Biostimulantien versteht. Nun hat die EU-Kommission den Grundstein dafür gelegt, diesen Bereich einheitlich zu regeln und gesetzlich festzulegen. Nach aktuellem Kompromisstext fallen darunter Produkte, welche


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  • die Effizienz der Nährstoffverwertung und/oder
  • die Toleranz gegenüber abiotischem Stress erhöhen,
  • die Qualitätsmerkmale und/oder
  • die Nährstoffverfügbarkeit in der Rhizosphäre verbessern.


Die Produkte umfassen ein weites Spektrum an Inhaltsstoffen. Neben Pflanzen- und Algenextrakten kommen auch Aminosäuren, Huminstoffe und verschiedene Mikroorganismen zum Einsatz.


In den kommenden drei Jahren muss die EU über Qualitätsstandards, Sicherheitskriterien und Wirksamkeitsnachweise für die Biostimulantien entscheiden. Eine Verordnung dazu soll 2022 in Kraft treten. Da Biostimulantien zurzeit weder zu den Dünge- noch zu den Pflanzenschutzmitteln gehören, sind eigene Bestimmungen notwenig. Nur mit einheitlich geltenden Regeln lassen sich neue Produkte bewerten und auf den Markt bringen.

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