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topplus Kommentar

Das ist der falsche Weg

Lesezeit: 2 Minuten

Am 13.2. hat das bayernweite Volksbegehren mit über 1 Mio. Unterschriften die entscheidende 10%-Hürde genommen. Doch wer meint, damit etwas für den Artenschutz getan zu haben, der irrt!


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Unter dem Motto „Rettet die Bienen“ wollen die Initiatoren einen Gesetzesentwurf durchboxen, der statt eines Ausbaus von Umweltprogrammen vor allem Verbote und Einschränkungen für die Landwirte vorsieht. Fatal ist, dass dadurch bisherige Förderungen wegfallen würden – denn ein neues Gesetz ersetzt ein altes. Bewährte Programme wie KULAP stehen damit auf der Kippe.


Dass die ÖDP mit dem Entwurf offensichtlich überfordert war, gibt sie selbst zu. „Den Landwirten zu verbieten, ihr Grünland nach dem 15. März zu walzen, ist nicht sinnvoll“, räumt Agnes Becker von der ÖDP ein. Zurücknehmen kann sie das aber nicht, weil es im Entwurf festgeschrieben ist.


Auch der Ausbau des Ökolandbaus per Gesetz ist mehr als unsinnig. Denn bei steigendem Angebot sinkt der Preis, wenn die Nachfrage nicht mitwächst. Dass bei den meisten Verbrauchern immer noch „billig vor öko“ geht, zeigt der Beitrag „Tierwohl – Geiz bleibt leider geil“ ab Seite 130 deutlich.


Das Volksbegehren ist für die Bauern ein Schlag ins Gesicht. Man schiebt ihnen die volle Verantwortung für den Artenschutz zu – keine Rede von Flächenfraß durch Straßen- oder Städtebau.


Wer es mit dem Artenschutz ernst meint, sollte bestehende Programme mit den Landwirten weiterentwickeln – und zwar auf freiwilliger Basis.


Mit dem Erfolg des Volksbegehrens ist nun der bayerische Landtag in der Pflicht, sich mit dem Gesetzesentwurf zu befassen. Sollte der Landtag den Vorschlag nicht unverändert umsetzen, kommt es zwangsläufig zu einem Volksentscheid, in dem alle Wahlberechtigten in Bayern über die Initiative abstimmen können. Der Landtag darf in diesem Fall einen Alternativentwurf vorlegen – hoffentlich tut er das!

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