Detaillierte Aufzeichnung der Düngung und strengere Auflagen in den mit Nitrat belasteten Gebieten – das könnte 2020 auf die Landwirte zukommen (siehe Interview auf Seite 84). Denn die Düngeverordnung 2017 geht der EU-Kommission nicht weit genug. Kritikpunkte sind der Nährstoffvergleich mit dem aus EU-Sicht zu hohen Kontrollwert von 60 kg N/ha sowie die zu laschen Maßnahmen in Nitrat belasteten (roten) Gebieten.
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission nun verschärfende Maßnahmen vorgelegt. Diese beinhalten, dass der Nährstoffvergleich inklusive Kontrollwert wegfallen soll. Anstelle davon, soll der Landwirt die tatsächliche Düngung dokumentieren. Die Gesamtmenge darf den Düngebedarf aus der Düngebedarfsermittlung nicht überschreiten.
Für die roten Gebiete schlagen Umwelt - und Landwirtschaftsministerium folgende Verschärfung vor:
Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
Der für jede Kultur errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20% gekürzt.
Die bisher auf den Betriebsdurchschnitt bezogene Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger soll zukünftig schlagbezogen gelten.
Ist eine Sommerung geplant, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht stehen, damit der Boden über Winter bewachsen ist.
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Detaillierte Aufzeichnung der Düngung und strengere Auflagen in den mit Nitrat belasteten Gebieten – das könnte 2020 auf die Landwirte zukommen (siehe Interview auf Seite 84). Denn die Düngeverordnung 2017 geht der EU-Kommission nicht weit genug. Kritikpunkte sind der Nährstoffvergleich mit dem aus EU-Sicht zu hohen Kontrollwert von 60 kg N/ha sowie die zu laschen Maßnahmen in Nitrat belasteten (roten) Gebieten.
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission nun verschärfende Maßnahmen vorgelegt. Diese beinhalten, dass der Nährstoffvergleich inklusive Kontrollwert wegfallen soll. Anstelle davon, soll der Landwirt die tatsächliche Düngung dokumentieren. Die Gesamtmenge darf den Düngebedarf aus der Düngebedarfsermittlung nicht überschreiten.
Für die roten Gebiete schlagen Umwelt - und Landwirtschaftsministerium folgende Verschärfung vor:
Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
Der für jede Kultur errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20% gekürzt.
Die bisher auf den Betriebsdurchschnitt bezogene Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger soll zukünftig schlagbezogen gelten.
Ist eine Sommerung geplant, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht stehen, damit der Boden über Winter bewachsen ist.