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DüV – auch Ökobetriebe stehen weiter unter Druck

Lesezeit: 4 Minuten

Trotz Ausnahmen bei den geplanten Verschärfungen der DüV in den „roten Gebieten“, müssen sich auch ökologisch wirtschaftende Betriebe umstellen. In welchen Bereichen, das beantwortet Andreas Jessen, Naturland.


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Die Abschaffung der Nährstoffbilanz mit den dazugehörigen Nährstoffüberhängen betrifft zunächst alle Betriebe in Deutschland. Welche Auswirkung sehen Sie konkret für die ökologisch wirtschaftenden Landwirte?


Jessen: Der Nährstoffvergleich hat nur eine begrenzte Aussagekraft für den Betrieb und den Gewässerschutz. Die Stoffstrombilanz verlangt den Betrieben mehr ab, aber es werden wertvollere Daten zusammengeführt. Da-raus lassen sich Ursachen bei eventuellen Überschüssen leichter erkennen. In diesem Zusammenhang sollten aber die Bagatellgrenzen für Klein- und Extensivbetriebe überdacht werden. Ökobetriebe unterschreiten den Kontroll- wert für Stickstoff (N) nach unserer Erfahrung in aller Regel deutlich. Daher ist es im Ökolandbau kein Hinweis auf eine unausgewogene Düngung, wenn Betriebe die starre Grenze von 50 Großvieheinheiten je Betrieb überschreiten. Ein Ökobetrieb ist mit z.B. 150 Hektar Acker und 50 Großvieheinheiten aufgrund von Mutterkuh- oder Schweinehaltung noch lange nicht kritisch.


Nach den neuen Vorschlägen sind nicht mehr alle Verschärfungen der DüV in den roten Gebieten für Ökobetriebe bindend. Welche Maßnahmen treffen den Ökolandbau dennoch?


Jessen: Insbesondere die verlängerten Sperrfristen für Festmist und Komposte sowie das Verbot einer Herbstdüngung sind relevant. Problematisch sind auch die Vorgaben für eine obligatorische Zwischenfrucht als Voraussetzung für die Düngung von Frühjahrskulturen. Denn ein Zwischenfruchtanbau ist nicht auf allen Standorten und in jedem Jahr möglich. Grundsätzlich bauen Ökolandwirte viele Zwischenfrüchte an, da wir natürlich die positiven Wirkungen nutzen möchten.


Für ökologisch wirtschaftende Betriebe entfällt die 170 kg-Grenze für tierischen Stickstoff auf Schlagebene. Warum hat das für Ökobetriebe eine so große Relevanz?


Jessen: Probleme hätte es vor allem bei Freilandgemüse gegeben, weil nicht auf mineralische Dünger ausgewichen werden kann. Organische Dünger müssen, um passend verfügbar zu sein, ausreichend ausgebracht werden, um eine angemessene Nährstoffversorgung zu erreichen. Einen Betriebsdurchschnitt anzuwenden ist eine gute Alternative. Die meisten Verbände des ökologischen Landbaus haben sich ohnehin verpflichtet, nicht mehr als 112 kg N/ha auszubringen. In der Regel liegt das Düngeniveau auch bei anderen Biobetrieben selten darüber, sodass die Linie von 160 kg Gesamt-N/ha als Freigrenze den Ökolandbau entlastet.


Stellt der geplante Wegfall der Herbstdüngung zu Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung aus Sicht der Ökobauern eine erhebliche Einschränkung dar?


Jessen: Ja, weil es erforderlich ist, feste organische Dünger nach der Ernte, beispielsweise von Getreide, auszubringen. Eine Herbstdüngung ist für die Folgekultur günstiger, weil die festen organischen Dünger sich lang- samer umsetzen und dafür das Winterhalbjahr benötigen. Gewässer werden beim ökologischen Wirtschaften nach der aktuellen DüV nachweislich nicht gefährdet. Gerade der Zwischenfruchtanbau stellt auch ohne anschließende Futternutzung eine gute Möglichkeit dar, organischen Dünger einzusetzen und trägt dazu bei, dass sich kohlenstoffreiche Wirtschaftsdünger und Komposte umsetzen.


Was bedeutet die um vier Wochen verlängerte Sperrfrist für Festmist und Komposte für den Ökolandbau?


Jessen: Die längere Sperrfrist stellt aus mehreren Gründen ein Problem dar: Zum einen fehlen, je nach Düngerart, vier Wochen für eine ausreichende Umsetzung. Zum anderen entfallen günstige, bodenschonende Ausbringungszeitpunkte im Januar. Eine weitere Herausforderung wird die erhöhte Lagerkapazität für die Betriebe sein.


Was fordern die Ökoverbände von der Politik?


Jessen: Grundsätzlich fordern wir ein Vorgehen nach dem Verursacherprinzip: Der ökologische Landbau ist nachgewiesenermaßen bereits Gewässerschutz. So wird zum Beispiel in den Wasserschutzgebieten der kommunalen Wasserwerke Leipzig seit einigen Jahren ausschließlich Ökolandbau mit Sonderregelungen zu Bodenbearbeitung und Düngung praktiziert. Damit ließen sich die zu hohen Nitratwerte im Grundwasser senken. In Betrieben mit hohem Viehbesatz muss es Regelungen geben, aber es gilt, nachhaltig wirtschaftende Betriebe nicht weiter zu belasten. Daher begrüßen wir, dass die neuen Vorschläge für die roten Gebiete die ökologisch wirtschaftenden Betriebe deutlich entlasten. Dass die pauschale Kürzung der Düngung von 20% wegfällt, ist für die Betriebe immens von Bedeutung. Hätten die Landwirte den ohnehin niedrigen Bedarfswert aufgrund der Ertragssituation auf Ökobetrieben reduzieren müssen, hätte das die Betriebe stark belastet ohne, dass dabei etwas für den Grundwasserschutz gewonnen worden wäre. Überfällig bleibt die Verknüpfung von Daten gemäß Baurecht, Düngerecht und Viehverkehrsverordnung. Auch, damit der Bau zusätzlicher Lagerkapazität nicht am Baurecht scheitert.


anne-katrin.rohlmann@topagrar.com


anne-katrin.rohlmann@topagrar.com


anne-katrin.rohlmann@topagrar.com


Mehr zu dem Thema lesen Sie auch unter: Ackerbau Tipps und Trends auf Seite 51 und im Interview mit der Umweltministerin Svenja Schulze ab Seite 30.

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