Die EU-Kommission prüft derzeit eine Reform des EU-Sortenschutzrechtes, um die Regelungen zum Nachbau konkreter und damit schärfer zu fassen als bisher. Bis zum Jahr 2015 soll die Reform in trockenen Tüchern sein. Um die Nachbaugebühren einfacher erheben zu können, fordern Züchter eine allgemeine Auskunftspflicht, unabhängig von Anhaltspunkten zum Nachbauverhalten, einzuführen.
„Diese Regelung wäre ein Türöffner für Datensammlungen im großen Stil und der Anfang einer Abhängigkeitsspirale der Landwirte gegenüber den Züchtern“, warnt Hans-Georg von der Marwitz (CDU). Der Landwirt aus Ostbrandenburg und Mitglied des Deutschen Bundestages sieht darin die Gefahr, zum „gläsernen Landwirt“ zu werden. Offenbar gehen Forderungen aus Züchterkreisen so weit, dass ihnen über den Flächenantrag automatisch die Informationen über Anbauflächen der Betriebe übermittelt werden sollen. Mehr noch: Die Nachbaugebühren sollen direkt von den EU-Zahlungen abgezogen und an die Züchter überwiesen werden.
„Vor der nächsten Bundestagswahl wird es keine Änderung der?Nachbauregelung geben“, so von der Marwitz zu top agrar. Er plädiert für eine langfristige, unbürokratische Lösung ohne negative Begleiterscheinungen für die Landwirte. Mögliche Lösungsansätze sieht er z. B. in einem einmaligen?Zuschlag auf die Lizenzgebühren für Z-Saatgut oder in einem Fonds, in den Landwirte, Züchter und?Verbraucher zu gleichen Teilen einzahlen.