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Raps: Weniger ist mehr

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Unkrautbekämpfung im Raps sollten Sie beim Metazachlor-Einsatz auf Nummer sicher gehen. Tipps für die neue Anbausaison gibt Klaus Gehring, LfL Bayern.


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Bei sachgerechtem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geht man davon aus, dass er die Umwelt nicht belastet. Schließlich gibt es eine strenge Wirkstoffbewertung und ein Zulassungsverfahren, das die Umweltverträglichkeit der Präparate überprüft.


In der Praxis gibt es aber Situationen, die von dieser Erwartung abweichen. Oftmals handelt es sich dabei um Basiswirkstoffe, die häufig eingesetzt werden. Denn dann steigt das Risiko, dass Einzelfälle mit sogenannten Worst-Case-Bedingungen auftreten.


Spezifische Wirkstoffeigenschaften können diese Problematik zusätzlich verschärfen. Vor einigen Jahren trat eine solche Situation beim Wirkstoff Clomazone im Raps ein, weil er Chlorosen verursachte. Durch verschärfte Anwendungsbestimmungen war der Einsatz von Clomazone fortan praktisch unmöglich.


Daher erfolgt heute die absolute Mehrzahl der Behandlungen mit einem Breitbandherbizid oder einer Präparatekombination auf der Basis des bewährten Wirkstoffs Metazachlor.


Problem Metaboliten:

Dass dadurch auch Probleme hinsichtlich der Umweltverträglichkeit entstehen, war nicht zu erwarten. Metazachlor neigt kaum zur Versickerung oder Abschwemmung. Der Wirkstoff bildet beim Abbau im Boden allerdings zwei Hauptmetaboliten (Metazachlorsäure und Metazachlorsulfonsäure), die sich hierzu konträr verhalten.


Die Fundhäufigkeit bei der Grundwasserüberwachung liegt in Bayern bei 10 bzw. 30%. Da beide Metaboliten als nicht relevant eingestuft sind, werden die Gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) zwar nur in sehr wenigen Einzelfällen überschritten, die Befunde sind jedoch breit über die Anbaugebiete verteilt.


Ähnlich ist die Situation in Fließgewässern. Der Wirkstoff wird nur relativ selten nachgewiesen, während man beide Metaboliten regelmäßig – aber noch unterhalb der Umweltqualitätsnorm – feststellt. Für die Praxis ist die Konsequenz klar: Metazachlor muss noch sicherer eingesetzt werden, um die Befunde in Gewässern deutlich zu verringern und den Wirkstoff zu erhalten.


Empfehlungen:

Der Bayerische Pflanzenschutzdienst empfiehlt:


  • Kein Einsatz von Metazachlor auf wassersensiblen Standorten. Hierzu zählen flachgründige Böden, wie etwa im Jura-Karst, leichte sorptionsschwache Böden und Standorte in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten sowie bei Grundwasserkörpern, die nach der Wasserrahmenrichtlinie als mit Pflanzenschutzmittel belastet eingestuft sind.
  • Einhaltung einer Wirkstoffobergrenze von 500 g pro ha beim Einsatz auf Normalstandorten.
  • Einhaltung eines 20 m bewachsenen Randstreifens zu Oberflächengewässern, auch wenn die Hangneigung kleiner 2% ist oder pfluglos gearbeitet wird.


Der Standort:

Diese Sicherheitsmaßnahmen können nur durch ein standortspezifisches Herbizidmanagement umgesetzt werden:


  • Auf Risikostandorten ist durch Verzicht auf Metazachlor eine Anwendung der alternativen Präparate Quantum oder Tanaris im Vorauflauf unumgänglich (Übersicht 1). Die begrenzte Breitenwirkung dieser Präparate erfordert bei entsprechendem Unkrautspektrum eine Nachbehandlung mit Runway oder Fox. Bei Bedarf können beide Mittel auch als Tankmischung mit reduzierter Fox-Aufwandmenge im Vierblatt-Stadium eingesetzt werden.
  • Auf Normalstandorten lässt sich die Metazachlor-Grenze von 500 g/ha mit den Standardpräparaten Butisan Gold und Butisan Kombi einhalten. Fuego Top ist dagegen auf maximal 1,5 l/ha zu reduzieren. Eine Anwendung im Vorauflauf verbessert das Wirkungspotenzial und verringert somit den Bedarf für Nachbehandlungen mit Runway oder Fox.


Eine komplette Herbizidübersicht für die Rapssaison 2018/19 mit Aufwandmengen und Wirkungsspektren finden Sie in der Übersicht 2 auf Seite 34.


Kontakt: silvia.lehnert@ topagrar.com

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