Hat Deutschland in Brüssel einen Antrag auf eine Notfallgenehmigung für den Einsatz der neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Rübenanbau gestellt? Diese Frage ließ sich bis Redaktionsschluss (12.12.) nicht zweifelsfrei klären.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bislang keine Notfallzulassung dieser Wirkstoffe erteilt, so das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber top agrar. Es lägen auch keine Informationen vor, dass das BVL dies beabsichtige, heißt es weiter.
Dagegen hatte eine Sprecherin der EU-Kommission zuvor – ebenfalls auf Anfrage – festgestellt, dass Deutschland eine entsprechende Notifizierung in Brüssel vorgelegt habe. Auch eine Reihe weiterer Mitgliedsländer, darunter Polen und Ungarn, hätten Notfallgenehmigungen für diese Wirkstoffe angemeldet, berichtete die Kommissionssprecherin. In Polen liegen bereits Ausnahmegenehmigungen zur Beizung von Rübensaatgut mit den umstrittenen Wirkstoffen vor. Agrarminister Jan Krzysztof Ardanowski hat dafür eine befristete Erlaubnis erteilt. Anders als Deutschland, das für ein Verbot votierte, hatte sich Warschau bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel über das betreffende Anwendungsverbot enthalten.
Ohne die neonikotinoiden Beizen gibt es zur kommenden Saison keinen Beizschutz mehr gegen Blattläuse, Moosknopfkäfer und Rübenfliegen. Dadurch steigt die Gefahr von Virus-erkrankungen in Rüben stark an.
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Hat Deutschland in Brüssel einen Antrag auf eine Notfallgenehmigung für den Einsatz der neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Rübenanbau gestellt? Diese Frage ließ sich bis Redaktionsschluss (12.12.) nicht zweifelsfrei klären.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bislang keine Notfallzulassung dieser Wirkstoffe erteilt, so das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber top agrar. Es lägen auch keine Informationen vor, dass das BVL dies beabsichtige, heißt es weiter.
Dagegen hatte eine Sprecherin der EU-Kommission zuvor – ebenfalls auf Anfrage – festgestellt, dass Deutschland eine entsprechende Notifizierung in Brüssel vorgelegt habe. Auch eine Reihe weiterer Mitgliedsländer, darunter Polen und Ungarn, hätten Notfallgenehmigungen für diese Wirkstoffe angemeldet, berichtete die Kommissionssprecherin. In Polen liegen bereits Ausnahmegenehmigungen zur Beizung von Rübensaatgut mit den umstrittenen Wirkstoffen vor. Agrarminister Jan Krzysztof Ardanowski hat dafür eine befristete Erlaubnis erteilt. Anders als Deutschland, das für ein Verbot votierte, hatte sich Warschau bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel über das betreffende Anwendungsverbot enthalten.
Ohne die neonikotinoiden Beizen gibt es zur kommenden Saison keinen Beizschutz mehr gegen Blattläuse, Moosknopfkäfer und Rübenfliegen. Dadurch steigt die Gefahr von Virus-erkrankungen in Rüben stark an.