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„Wir hatten keine andere Wahl!“

Lesezeit: 4 Minuten

Deutschland drohen Zwangsgelder, wenn es die Düngeverordnung nicht nachbessert (s. Seite 57). Das BMEL wird die betroffenen Betriebe begleiten, kündigt Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens an.


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Warum muss Deutschland die Düngeverordnung nachbessern?


Aeikens: Weil die EU-Kommission uns unmissverständlich klargemacht hat, dass sie unsere Düngeverordnung nicht für ausreichend hält. Brüssel kritisiert v.a. zwei Punkte: Der Nährstoffvergleich biete Schlupflöcher und die Länder hätten keine ausreichenden Möglichkeiten, in den roten Gebieten (Anm. der Red.: Nitratüberschussgebiete) zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.


Und wenn Deutschland das nicht tut?


Aeikens: Dann schreibt uns die Kommission vor, wie wir es machen müssen und wenn wir es nicht rechtzeitig tun, brummt sie uns zusätzlich noch ein Zwangsgeld auf. Das können bis zu 858000 € pro Tag sein.


Der Bauernverband kritisiert, dass die Verordnung von 2017 noch gar nicht wirke.


Aeikens: Die Kommission hat sich auf diese Argumentation nicht eingelassen.


Wie verbindlich ist das Ergebnis?


Aeikens: Wir gehen davon aus, dass unsere Zusagen auf die endgültige Zustimmung der Kommission stoßen.


Die Länder und der DBV fühlen sich nicht ausreichend informiert.


Aeikens: Wir haben die Länder im Herbst auf Referentenebene und auch durch viele bilaterale Gespräche über den Stand informiert – auch den Bauernverband. Das jetzige Verhandlungsergebnis hat sich Schritt für Schritt entwickelt – übrigens auch mit dem Bundesumweltministerium, das für die Umsetzung der Nitratrichtlinie federführend ist und deutlich weitergehende Vorstellungen hatte.


Wird es im Zuge der anstehenden Novellierung Erleichterungen für Gebiete geben, die keine Nitratprobleme haben?


Aeikens: Durch die Streichung des Nährstoffvergleichs und die Einführung der schlagspezifischen Aufzeichnungspflicht, die viele Betriebe ohnehin machen, wird es für Ackerbaubetriebe attraktiver, Gülle aufzunehmen. Auch der zulässige Überschuss von 60 kg N je ha (Kontrollwert), der gestrichen werden soll, ist bislang eher ein Hemmnis für den Gülleeinsatz in Ackerbaubetrieben, weil viele Angst haben, den Wert zu überschreiten. Das sind echte Erleichterungen. Die Kommission schaut aber vor allem auf die roten Gebiete. Dort werden die Grenzwerte überschritten.


Der Berufstand kritisiert seit langem das Messnetz. Sind die Werte belastbar?


Aeikens: Das Messnetz wurde 2015 überarbeitet und von rund 160 auf etwa 700 Messstellen erweitert. Es ist jetzt repräsentativ für die Landnutzung in Deutschland. Ich weiß nicht, was daran jetzt noch kritikwürdig sein soll.


Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die gemessenen Ergebnisse?


Aeikens: Wir haben jetzt einen geringeren Anteil an Messstellen, bei denen der zulässige Grenzwert von 50 mg Nitrat überschritten wird. Aber der Trend ist unverändert. Bei den problematischen Messstellen gibt es eine Stagnation, bei einigen sogar eine Verschlechterung. Deshalb hat Brüssel unsere Düngeverordnung kritisiert.


Was bedeuten die neuen Regelungen für die Betriebe in den roten Gebieten?


Aeikens: Wir müssen gemeinsam mit dem Berufsstand und der Beratung erörtern, wie wir die Nährstoffüberschüsse verringern können. Nährstoffreduzierte Fütterung, Nährstoffexport und Gülleverarbeitung sind dafür Ansatzpunkte. Dazu werden wir die bestehende Förderung überprüfen, Demonstrationsprojekte auf den Weg bringen und ein Bundesprogramm Gülle auflegen.


Was soll darüber gefördert werden?


Aeikens: Wir sind noch mitten in der Entwicklung. Es ist noch zu früh, Details zu veröffentlichen.


Werden die betroffenen Landwirte auch ihre Tierbestände abstocken müssen?


Aeikens: Das können wir jetzt noch nicht sagen. Aber wir werden die Landwirtschaft bei dem Problem nicht allein lassen und müssen an vielen Schrauben drehen. Da haben wir noch Potenzial.


Wieviel Zeit gibt Ihnen Brüssel dafür?


Aeikens: Die Trends werden sich nicht über Nacht umdrehen. Dänemark hat nach Jahren strengen Regimes jetzt wieder Erleichterungen bekommen. Das hat uns die Kommission auch in Aussicht gestellt. Wenn wir Verbesserungen einführen, können wir z.B. wieder über die Derogation reden (Anm. d. Red.: Erlaubnis mehr als 170 kg N/ha Gülle auszubringen). Aber erst dann.


Was erwarten Sie vom Berufsstand?


Aeikens: Er muss erkennen, dass unser Vorgehen alternativlos ist und wir das Problem nur gemeinsam lösen können.


Und von den Ländern?


Aeikens: Ich verstehe den Ärger der Länder, die sich voll auf die Umsetzung der aktuell geltenden Regeln konzentrieren. Aber ich werbe auch um Verständnis für unsere Zwangslage und bin optimistisch, dass wir am Ende auf Zustimmung stoßen werden.


ludger.schulze-pals@topagrar.com

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