Geistige Eigentumsrechte sind für die Pflanzenzüchtung in Deutschland von zentraler Bedeutung. Das hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) jetzt klargestellt. „In der Pflanzenzüchtung gibt es den Sortenschutz als primäres Schutzrecht, das durch den Patentschutz für technische Erfindungen ergänzt wird. Patente dürfen nicht auf Produkte aus biologischen Verfahren erteilt werden“, warnt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.
Die Pflanzenzüchter mussten im letzten Dezember durch einen Beschluss der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) einen herben Rückschlag verzeichnen. Aus Sicht von Schäfer unterwandert die Entscheidung in ihrer Konsequenz das Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion, welches Mitte 2017 vom Verwaltungsrat des EPA nach einer Klarstellung der EU-Kommission eingeführt worden war. „Die Balance zwischen Patent- und Sortenschutz ist dadurch erneut ins Ungleichgewicht geraten. Zugang zu genetischem Material der Mitbewerber wie auch die gesicherte Refinanzierung der Züchtungsarbeit seien das Herzstück züchterischer Variation.
„Wir fordern daher, dass entsprechende Rechtssicherheit umgehend wiederhergestellt wird“, erklärt Schäfer. In diesem Zusammenhang begrüßt der BDP, dass die Große Beschwerdekammer des Patentamtes erneut die Angelegenheit prüfen wird. „Die feste Verankerung des Patentierungsverbots für Produkte aus im Wesentlichen biologischen Verfahren im Europäischen Patentübereinkommen muss gewährleistet werden, um die Balance zwischen Sorten - und Patentschutz in der Pflanzenzüchtung aufrechterhalten zu können“, so Schäfer.
Der Sortenschutz ermöglicht es Pflanzenzüchtern, mit den Sorten anderer Unternehmen weiterzuzüchten und daraus entstehende neue Sorten auf den Markt zu bringen . Dies ist vergleichbar mit einem Open Source-System und stimuliert die aufwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Branche, so der BDP-Chef weiter. Die Entwicklung einer Sorte koste 1 bis 2 Millionen Euro und dauert 10 bis 15 Jahre, aber durch gesetzliche Lücken im Sortenschutz bei der Nachbauregelung würden den Pflanzenzüchtern nach wie vor wichtige Einnahmen entgehen, die für die Arbeit an neuen Sorten, die beispielsweise an veränderte Klimabedingungen angepasst sind, dringend benötigt werden, argumentiert der Verband.