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Beregnung – über Rechte und Trends

Effiziente Regner können vor Dürreschäden schützen. Was Einsteiger und versierte Praktiker rechtlich beachten müssen, dazu haben wir Ekkehard Fricke von der LWK Niedersachsen befragt.

Lesezeit: 6 Minuten

Nach dem Dürrejahr 2018 überlegen viele Landwirte, ob eine Beregnung für sie sinnvoll ist. Was müssen Einsteiger bei der Genehmigung beachten?

Fricke: Jede Nutzung eines Gewässers – sei es ein Oberflächengewässer (Flüsse, Kanäle, Teiche, Seen) oder Grundwasser – ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann eine Erlaubnis oder Bewilligung sein. Für die landwirtschaftliche Bewässerung werden in der Regel Erlaubnisse erteilt.

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An welche Behörde muss man den Antrag stellen und welche Unterlagen sind dafür erforderlich?

Fricke: An die Untere Wasserbehörde, die bei der jeweiligen Landkreisverwaltung ansässig ist. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Vorhabensbeschreibung, Wasserbedarfsermittlung, Karten, Lagepläne, Brunnenausbauprofil, Schichtenverzeichnis und ein hydro-geologisches Gutachten.

Tipp: Vor Zusammenstellung der Unterlagen und Antragseinreichung sollte man den jeweiligen Landkreismitarbeiter persönlich aufsuchen und das Vorhaben erläutern. Meistens bekommt man dann genau gesagt, was eingereicht werden muss.

Gelten für die Genehmigung von Tiefbrunnen im Vergleich zu Flachbrunnen besondere Anforderungen?

Fricke: Im Prinzip nicht. Bei jeder Wasserentnahme muss vorher ermittelt werden, wie sich die beantragte Entnahme auswirken könnte. In Niedersachsen gibt es dazu einen Leitfaden zur Entnahme bzw. eine Rangfolge. Falls möglich, sollte oberflächennahes Grundwasser – demnach aus dem ersten Grundwasserleiter – gefördert werden. Sollte sich das aber schädlich auf z.B. grundwasserabhängige Landökosysteme auswirken, ist auch eine Entnahme aus tieferen Grundwasserleitern möglich.

Viele Landwirte haben einen hohen Anteil an Pachtflächen. Dürfen sie dort Beregnungsbrunnen bohren?

Fricke: Brunnen sollte man möglichst auf Eigenland bohren. Falls dies nicht möglich ist, sind Standorte auf Pachtflächen auch kein Problem. In diesem Fall empfiehlt es sich aber, vertraglich zu vereinbaren, wer nach Pachtende Eigentümer des Brunnens ist oder die Nutzungsrechte hat. Dabei sollte es auch um eine eventuelle Entschädigung des Restwertes der Brunnen gehen.

Was ist beim Verlegen der Leitungen zu beachten? Welche Genehmigungen sind erforderlich, falls Flächen anderer Landwirte dabei betroffen sind?

Fricke: Als Zuleitungen nutzt man in der Regel PVC-Leitungen. Diese sollten ca. 1 m tief im Boden liegen und mindestens eine Bodenüberdeckung von 80 cm aufweisen.

Wer die Leitungen auf oder über eine Fläche verlegt, die ihm nicht gehört, muss vorher von den anderen Flächeneigentümern eine Erlaubnis einholen. Auch vertragliche Regelungen über das Nutzungsrecht der Leitungen abzuschließen, ist absolut sinnvoll.

Vielerorts gibt es noch alte Brunnen, die lange nicht mehr genutzt wurden und nicht genehmigt sind. Ist eine Nachgenehmigung möglich?

Fricke: Brunnen, die nicht genehmigt sind, sollten bei nächster Gelegenheit nachgenehmigt werden. Das ist möglich. Entscheidend ist dabei, dass der Landwirt für diese Brunnen zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Denn es gilt: ohne Erlaubnis darf man aus Brunnen kein Wasser entnehmen.

Generell ist die Wassermenge limitiert. Wie viel darf entnommen werden, was kostet das und wie wird dies kontrolliert?

Fricke: Die erlaubte Wassermenge ist fast bundesweit limitiert. Die genehmigten Mengen variieren – zumindest in Niedersachsen – von 50 bis 100 mm. Das entspricht 500 bis 1000 m3/ha.

Einige Bundesländer erheben ein Entgelt. Dieses liegt z.B. in Niedersachsen bei 0,7 ct/m3. Es wird allerdings nicht erhoben, wenn der Gesamtbetrag unter 260 €/Jahr liegt. Kostenfrei lassen sich somit 37142 m3 Wasser fördern (260 € : 0,7 ct/m3). Somit ist dies die Bagatellgrenze, unterhalb der man den „Wasserpfenning“ nicht zahlen muss.

Eine Kontrolle der vorgeschriebenen Wasserzähler/Wasseruhren an den Brunnen bzw. Beregnungsmaschinen erfolgt in der Beregnungssaison stichprobenartig durch Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörden. In jedem Fall muss die entnommene Wassermenge genau aufgezeichnet und gemeldet werden.

Können die Behörden die Mengen in Trockenjahren begrenzen?

Fricke: Die erlaubten Mengen sind ohnehin begrenzt. So richtet sich die Höhe der genehmigten Menge auch nach dem nutzbaren Grundwasserdargebot im jeweiligen Grundwasserkörper. Dies wird ermittelt, indem man eine bestimmte Anzahl an Trockenjahren bereits mit berücksichtigt. Zusätzlich werden noch verschiedene Sicherheitsabschläge, wie z.B. der sogenannte Ökosensitivitätsabschlag abgezogen, sodass die dann genehmigte Menge für die Beregnung in Trockenjahren nicht mehr reduziert werden muss.

Um die Verluste bei der Bewässerung zu minimieren, gab es behördlicherseits aber bereits zeitliche Einschränkungen gegenüber den Beregnungslandwirten. So durften sie in der Mittagszeit nicht bewässern.

Um eine Beregnungsanlage optimal auszunutzen, wird häufig auch nachts beregnet. Können hier Anzeigen wegen Ruhestörung drohen?

Fricke: Grundsätzlich ist eine Beregnung während der Nacht sinnvoller als am Tag. Denn die Windgeschwindigkeit ist dann in der Regel geringer und die Sonneneinstrahlung fällt weg. Von daher machen es die Landwirte richtig, wenn sie nachts beregnen.

Natürlich fallen nachts Umgebungsgeräusche des Tages weg, sodass Anwohner einzelne Lärmquellen wie ein Dieselaggregat verstärkt wahrnehmen. Wenn – wie im letzten Dürrejahr geschehen – die Aggregate wochenlang ohne Unterbrechung laufen, können Beschwerden auftreten. In den meisten Fällen sind aber Einigungen mit den Anwohnern erreicht worden. Den Beregnungslandwirten sei geraten, sich bei Neuanschaffungen für schallgedämmte Diesel-Pumpaggregate zu entscheiden.

Gibt es eine Möglichkeit, statt Diesel auch Heizöl zu verwenden?

Fricke: Der Einsatz von Heizöl darf nur in Generatoren erfolgen, die der Stromerzeugung dienen. Diesen Strom darf man dann per Kabel (nicht per mechanischer Verbindung über eine Welle) einer Unterwassermotorpumpe zuführen, die das Wasser für die Beregnungsmaschine fördert.

Die Hersteller von Beregnungstechnik bieten seit Jahren gute kombinierte Geräte am Markt an, die auch eine Unterwasserpumpe am Aggregat beinhalten. Diese lässt sich mittig über dem Brunnen positionieren und an einem Drahtseil herablassen. Das gepumpte Wasser gelangt über eine Steigleitung aus flexiblem Gewebeschlauch oder über aufgesteckte Rohre an die Oberfläche. Das Bohrloch muss, um die Pumpe herablassen zu können, aber einen Durchmesser von mindestens 200 mm haben.

Nehmen Sie einen verstärkten Trend zu stationären Beregnungsanlagen wahr?

Fricke: Ja, die Anzahl von stationären Beregnungsanlagen, das sind in der Regel Kreisberegnungsanlagen, nimmt langsam zu. Bei uns in Niedersachsen ist die Zahl in den letzten zehn Jahren von drei auf inzwischen 20 Anlagen angewachsen. Bei mehr als 300000 ha Beregnungsfläche in meinem Bundesland sind das dennoch nicht einmal 0,2% der Fläche.

Und das, obwohl diese Anlagen große Vorteile bieten: Die Wasserverteilung ist deutlich gleichmäßiger, der benötigte Betriebsdruck beträgt weniger als die Hälfte gegenüber der mobilen Beregnungsmaschine – wodurch sich mehr als 50% Energie einsparen lässt – und die Maschine lässt sich sehr gut automatisieren. Allerdings ist für den Einsatz von Kreisberegnungsanlagen eine Flächengröße ab rund 25 ha notwendig, damit die Installation sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Gibt es einen deutlichen Trend zu mehr Effizienz?

Fricke: Als effizient bezeichne ich eine Beregnung, wenn sie mit wenig Energieeinsatz je gefördertem Kubikmeter Wasser auskommt, das Wasser gleichmäßig über die gewünschte Fläche verteilt und einen geringen Arbeitseinsatz erfordert. Die Kreisberegnung ist z.B. in allen Bereichen deutlich effizienter als die klassische Beregnungsmaschine. Aber auch bei den herkömmlichen Beregnungsmaschinen ist in den letzten Jahren durch GPS-basierte Steuerungs- und Überwachungssysteme, wie z.B. dem raindancer, ein Effizienzgewinn erreicht worden.

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