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Förderung

Brandenburg stellt 6 Mio. Euro für Ackerrand- und Blühstreifen bereit

700 Euro je Hektar zahlt Brandenburg an Bauern, die Blüh- beziehungsweise Ackerrandstreifen anlegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hat die Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Strukturelementen auf konventionell bewirtschafteten Ackerflächen in Kraft gesetzt. Dazu gehören ein- und mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen.

Der Fördersatz beträgt 700 Euro je Hektar Blüh- beziehungsweise Ackerrandstreifen. Die Streifen dienen Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen. Jährlich sollen dafür mindestens sechs Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt werden.

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Verpflichtung für mindestens fünf Jahre

Förderanträge werden bereits mit der diesjährigen Herbstantragstellung von den Landwirtschaftsämtern online entgegengenommen. Landwirte können dann ab 1. Januar 2020 Blühstreifen für die Dauer von mindestens fünf Jahren anlegen.

Einjährige Blühstreifen sind jährlich mit einer standortangepassten Saatgutmischung zu bestellen als Voraussetzung für einen blütenreichen Bestand. Mehrjährige Blühstreifen werden im ersten Jahr bestellt und bleiben dann mindestens fünf Jahre auf derselben Fläche bestehen.

Der Aufwuchs von ein- und mehrjährigen Blühstreifen darf bis zum 15. September des jeweiligen Jahres nicht genutzt werden. Danach ist mähen zulässig. Ackerrandstreifen sind als Teil des jeweiligen Ackerschlags mit derselben Kultur, zum Beispiel Getreide, zu bestellen und dürfen nach der Aussaat und bis zur Ernte nicht mehr bearbeitet oder gepflegt werden. Auf allen Förderflächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und stickstoffhaltigen Düngemitteln verboten.

Zum Schutz von Oberflächengewässern wirbt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium bei den Landwirten im Rahmen der Antragstellung dafür, die Ackerrand- oder Blühstreifen möglichst entlang von natürlichen Gewässern beziehungsweise entlang von Vorflutern und Gräben anzulegen. Dabei wird das Ziel verfolgt, den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln zu verhindern sowie Erosion und Oberflächenabfluss vorzubeugen

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