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Neonikotinoide

Bundesregierung plant keine Entschädigungen für Rübenanbauer

Als Folge des EU-weiten Anwendungsverbots der Neonikotinoidwirkstoffe im Freiland rechnet die Bundesregierung mit einer Einschränkung des Rübenanbaus. Einen staatlichen Ausgleich für wirtschaftliche Verluste der Rübenbauern lehnt sie ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zuckerrübenanbauer in Deutschland können auf keinen staatlichen Ausgleich für wirtschaftliche Schäden aufgrund des Anwendungsverbots der Neonikotinoidwirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin im Freiland hoffen. Da mögliche ökonomische Schäden für den Zuckerrübenanbau durch den Wegfall der neonikotinoiden Wirkstoffe nicht abgeschätzt werden könnten, seien zurzeit auch keine entsprechenden Kompensationsmaßnahmen geplant, erklärt die Bundesregierung.

Zu einer möglichen Notfallzulassung der betreffenden Mittel stellt sie fest, dass für das Jahr 2019 fünf Anträge für Pflanzenschutzmittel mit neonikotinoiden Wirkstoffen vorlägen. Sechs weitere Anträge beträfen den EU-weit zugelassenen Wirkstoff Acetamiprid zur Spritzanwendung bei Zucker- und Futterrüben.

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Bekannt ist der Bundesregierung, dass neun Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Finnland, Österreich und Polen, Notfallzulassungen für neonikotinoide Wirkstoffe zur Saatgutbehandlung beziehungsweise -beizung erteilt haben. Als Folge des EU-weiten Anwendungsverbots der Neonikotinoidwirkstoffe im Freiland rechnet sie mit einer Einschränkung des Rübenanbaus. Welche Kulturen auf einzelbetrieblicher Ebene möglicherweise anstelle von Zuckerrüben angebaut würden, könne von ihr nicht eingeschätzt werden, so die Bundesregierung.

Eine systematische Fruchtfolge voraussetzend, falle der Zuckerrübe in getreidebetonten Fruchtfolgen die Rolle der Blattfrucht zu. Als Ersatzfrüchte für die Zuckerrübe könnten andere Blattfrüchte wie Winterraps, Mais, Kartoffeln und großkörnige Leguminosen bevorzugt in Frage kommen.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Carina Konrad warf der Bundesregierung unter Berufung auf deren Antwort vor, dass diese die Geduld insbesondere der Rübenanbauer teste, anstatt gemeinsam mit den Landwirten Alternativen und Lösungen aufzuzeigen. Andere EU-Mitgliedstaaten nutzten nationale Spielräume und erteilten Sonderzulassungen für bestimmte neonikotinoide Wirkstoffe für die Zuckerrübe.

Der Wert der Zuckerrübe in hiesigen Fruchtfolgen müsse klar erkannt werden, denn auf vielen deutschen Standorten habe diese Blattfrucht eine gewisse Systemrelevanz, betonte Konrad. In Zukunft seien hier mehrfach ganzflächige Pflanzenschutzmittelapplikationen notwendig. Dass diese einen größeren Mehrwert für die Umwelt bieten sollten als eine Saatgutbeizung, sei nicht nachvollziehbar.

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