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Bundestag stimmt namentlich über Glyphosat ab

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag sollen sich am Donnerstag im Plenum in namentlicher Abstimmung zu Glyphosat positionieren. Zur Wahl steht ein Antrag, der die erneute Zulassung von Glyphosat stoppen will. Das Votum soll Einfluss auf die Bundesregierung ausüben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag sollen sich am Donnerstag im Plenum in namentlicher Abstimmung zu Glyphosat positionieren. Zur Wahl steht ein Antrag, der die erneute Zulassung von Glyphosat stoppen will. Das Votum soll Einfluss auf die Bundesregierung ausüben.


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Am 7. März wird die Bundesregierung in Brüssel ihr Votum für die weitere Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in der EU geben. An diesem Donnerstag sollen sich die Bundestagsabgeordneten dazu in namentlicher Abstimmung äußern. Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Ältestenrat des Bundestages die Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt. Abgestimmt wird über den Antrag der Grünen mit dem Titel „Vorteilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen“.


Zeitverzögerung anvisiert


In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes einer neuerlichen Zulassung des Herbizidwirkstoffs um 15 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuzustimmen. Stattdessen soll Deutschland eine Vertagung der Abstimmung beantragen, um damit Politik und Öffentlichkeit ausreichend Zeit zu geben, zu dem endgültigen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen. Die Grünen betonen, ihnen sei wichtig noch die Glyphosat-Bewertungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der WHO-Pestizidexperten vom Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) vor einer endgültigen Entscheidung über die Wiederzulassung abzuwarten.


BMUB macht Vorgaben für Wiederzulassung


Bindend ist das Ergebnis der Abstimmung im Parlament für die Bundesregierung nicht. Es könnte lediglich als ein Signal des Parlamentes an die Regierung bewertet werden. In dieser sind das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium (BMEL) und das SPD-geführte Umweltministerium (BMUB) in Sachen Glyphosat unterschiedlicher Meinung. Das BMUB hat zu Beginn der Woche in einem offenen Brief an die Umweltschutzorganisation BUND enge Vorgaben für eine Zustimmung zur Wiederzulassung von Glyphosat gemacht. In dem Brief schreibt Umweltministerin Barbara Hendricks: „Unsere Position zur weiteren Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat ist daher klar: Er darf in Deutschland nur dann weiter eingesetzt werden, wenn die Risiken Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel auf ein vertretbares Maß sinken. Falls Landwirte solche Mittel einsetzen möchten, dürfen sie das zum Beispiel nur bis zu einer bestimmten Menge tun. Sie wären verpflichtet, ausreichend Ausgleichsflächen zu schaffen, um die biologische Vielfalt nicht zu gefährden und sie dürften die Mittel nur mit deutlichem Abstand zu Gewässern einsetzen. Ohne so ein klares Regelwerk lässt sich der Einsatz von Glyphosat aus unserer Sicht nicht mehr vertreten.“


Ausgang der Entscheidung offen


Wie die Entscheidung im Bundestag ausfallen wird, ist ungewiss. Die SPD hatte in dieser Woche ein Positionspapier zum Thema Glyphosat veröffentlicht. Darin spricht sie sich dafür aus, für die Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft ein Reduktionsziel sowie einen konkreten Ausstiegspfad festzulegen. Den Einsatz von Glyphosat in Haus- und Kleingärten sowie im kommunalen Bereich will die SPD dagegen verbieten.

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