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DBV erwartet keine Auswirkungen vom EuGH Urteil zur Nitratrichtlinie

Der Deutsche Bauernverband (DBV) gibt sich mit Blick auf das am Donnerstag erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Verstoß gegen die Nitratrichtlinie betont gelassen. Er hält es für die „aktuelle Diskussion nicht relevant“. Die Wasserverbände und Greenpeace sehen das anders.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) gibt sich mit Blick auf das am Donnerstag erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Verstoß gegen die Nitratrichtlinie betont gelassen. Er hält es für die „aktuelle Diskussion nicht relevant“. Die Wasserverbände und Greenpeace sehen das anders.


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Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie keine Überraschung, weil sie sich auf das alte, nicht mehr aktuelle Düngerecht bezieht. „Dieses Urteil nur ein formaler Verfahrensabschluss und für die aktuelle Diskussion nicht relevant“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, mit Blick auf die erwartete Verkündung am 21. Juni 2018. „Da sich das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und die Klage des EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen, handelt es sich bei dem Urteil um Vergangenheitsbewältigung, die ein altes Kapitel abschließt“, sagte Krüsken.


Deutschland habe gehandelt und 2017 neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt würden, so Krüsken weiter. Er warnt davor, das Urteil als Kritik an der neuen Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 zu nutzen. „Diese Weiterentwicklung des nationalen Düngerechts und das völlig neue Anforderungsniveau bei der Düngung finden in dem EuGH-Verfahren keine Würdigung. Wer tatsächlich Interesse am Gewässerschutz hat, sollte die Betriebe bei der Umsetzung des neuen Düngerechts unterstützen“, forderte Krüsken.


Es sei nicht zu erwarten, dass der EuGH mit dem Urteil eine Bewertung zur neuen Düngeverordnung abgibt, die die Anforderungen der Nitratrichtlinie erfülle und mit der Deutschland im Sinne des Gewässerschutzes gut aufgestellt sei, so die Einschätzung des DBV.


Wasserverbände fordern weitere Korrekturen im Düngerecht


Das sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anders. In seinem Auftrag hatte der Kieler Professor Friedhelm Taube eine Bewertung des neuen Düngerechtes von 2017 mit Blick auf den Gewässerschutz erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass das neue Düngerecht „keine nennenswerte Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung und damit von Nitrateinträgen ins Grundwasser erzielen wird“. Für den BDEW ist damit wissenschaftlich dokumentiert, dass auch die neue Dünge-Verordnung der Landwirtschaft zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher gewähre. „Mit dieser halbherzigen Gesetzgebung nimmt die Politik nicht nur in Kauf, dass unsere Böden weiter erheblich mit Nitrat belastet werden und sich die Qualität der Grundwasserressourcen stetig verschlechtert. Sie riskiert zudem Strafzahlungen in Milliardenhöhe“, kommentierte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, die Studie. Der BDEW erwarte von der neuen Bundesregierung und den Bundesländern, dass diese eine "Kehrtwende in der Landwirtschaftspolitik" einleiten, so Weyand weiter.


Im Einzelnen fordert der BDEW, dass die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche künftig ohne Ausnahmen gilt. Schlupflöcher, mit denen diese Grenze bisher umgangen werde, müssten geschlossen werden. Zudem müssten die Vorgaben zur Düngebilanzierung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten, so der BDEW. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren könnten, müssten gefährdete Gebiete ausgewiesen und Aktionsprogramme eingeleitet werden.


Greenpeace will eine Reduktion des Tierbestandes


Auch die Umweltorganisation Greenpeace fordert schon im Vorfeld des EuGH-Urteils Nachbesserungen am Düngerecht. „Deutschlands Agrarpolitik opfert den Schutz unseres Trinkwassers den Folgen der Massentierhaltung. Eine schlechte Verordnung gegen zu viel Nitrat aus Überdüngung noch zu verschlimmbessern ist ein Versagen auf Kosten des Steuerzahlers. Völlig zu Recht droht durch den Europäischen Gerichtshof eine Verurteilung zu Millionenstrafen“, sagte der „Greenpeace-Landwirtschaftsexperte“ Dirk Zimmermann. Aus Sicht von Greenpeace müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass der viel zu hohe Tierbestand in Deutschland sinke. Damit werde die massive Überdüngung wirksam reduziert. „Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss endlich Schlupflöcher in der Düngeverordnung schließen und Gülletransporte sowie die Ausbringungen in einem flächendeckenden Kataster erfassen“, sagte Zimmermann.


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