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Diese Woche keine Abstimmung über Neonikotinoid-Verbot

In dieser Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten noch nicht über die Zukunft von drei Wirkstoffen der Neonikotinoide ab. Nächst möglicher Termin für eine Entscheidung ist Ende Mai. Der Rückhalt für die Wirkstoffe schrumpft wegen ihrer Bienengefährlichkeit.

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In dieser Woche stimmen die EU-Mitgliedstaaten noch nicht über die Zukunft von drei Wirkstoffen der Neonikotinoide ab. Nächst möglicher Termin für eine Entscheidung ist Ende Mai. Der Rückhalt für die Wirkstoffe schrumpft wegen ihrer Bienengefährlichkeit.


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Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland wird in dieser Woche zwischen den EU-Staaten nur erörtert. Der zuständige EU-Ausschuss der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) wird bei seiner Sitzung am Donnerstag und Freitag noch nicht über ein Freiland-Verbot der Insektizide abstimmen, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Der nächst mögliche Termin für eine Abstimmung ist die Sitzung des Gremiums am 24. und 25. Mai.


Ende Februar hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) eine überarbeitete Bewertung vorgelegt, laut der die drei Neonikotinoide ein hohes Risiko für Wild- und Honigbienen darstellen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten eine neue Efsa-Einschätzung zur Bedingung gemacht, bevor sie über einen Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbot der drei Neonikotinoide im Freiland entscheiden wollen. Betroffen von dem Verbot wären vor allem Saat- und Pflanzgutbehandlungen von Rüben und Kartoffeln. Die Beize mit diesen Neonikotinoiden bei Raps und Wintergetreide ist in Deutschland schon weitgehend eingeschränkt.


Im Agrarausschuss des Bundestages haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD bereits zu erkennen geben, dass sie sich der wissenschaftlichen Einschätzung der Efsa nicht verschließen wollen. Die SPD spricht sich bereits unumwoben für ein Verbot der drei Wirkstoffe aus, strebt aber zunächst eine gemeinsame Position von CDU-geführtem Landwirtschafts- und SPD-geführten Umweltministerium an. Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes hegt kaum noch Hoffnungen, dass sich ein Verbot der drei Wirkstoffe abwenden lasse. „Wir haben immer erklärt, dass für uns der Maßstab für eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln eine fundierte wissenschaftliche Bewertung ist. Daher werden wir dieser Neubewertung der EFSA folgen“, hatte er direkt nach der Neubewertung der EFSA hinsichtlich der Bienengefährlichkeit der Neonikotinoide gesagt.


Umweltverbände und Grüne fordern mit dem Argument der Bienen- und Insektengefährlichkeit seit langem ein Verbot der drei Wirkstoffe. Neonikotinoide wirken als Fraß- oder Kontaktgift auf die Nervenzellen von Insekten und sollen Pflanzen sowohl vor saugenden als auch vor beißenden Schädlingen schützen. Dabei wirken die Stoffe nicht direkt tödlich sondern stören den Orientierungssinn und die Fortpflanzungsfähigkeit und schädigen das Immunsystem der Insekten.

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