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Düngerecht: Heidl schreibt offenen Brief an Klöckner

BBV-Präsident Heidl fordert Ministerin Klöckner auf, „zur fachlichen Diskussion und zu Regelungen, die auch in der Praxis machbar sind“, zurückzukehren. „Lassen Sie die erst kürzlich umgesetzte neue Düngeverordnung erst einmal wirksam werden!“

Lesezeit: 2 Minuten

Gegen die Verschärfungspläne bei der Düngeverordnung sprach sich Bayerns Bauernpräsident Walter Heidl in einem offenen Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner aus. „Unsere Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand. Die übertriebene praxisfremde Gängelei bringt das Fass zum Überlaufen und wird abgelehnt."

Heidl forderte Bundesministerin Klöckner auf, „zur fachlichen Diskussion und zu Regelungen, die auch in der Praxis machbar sind“, zurückzukehren. „Lassen Sie die erst kürzlich umgesetzte neue Düngeverordnung erst einmal wirksam werden“, schreibt Heidl.

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In dem Brief zeigt der Präsident fachliche Zusammenhänge auf. Wegen der 2017 verschärften und seitdem gültigen Düngeverordnung besteht „nach Ernte der Hauptfrucht“ nur noch die Möglichkeit, vor Raps, Wintergerste nach Getreidevorfrucht, Feldfutter oder Zwischenfrucht Gülle auszubringen beziehungsweise zu düngen, weil ein entsprechender Nährstoffbedarf gegeben ist. Auch bei Grünland kann im Herbst noch gedüngt werden.

Durch die nun angekündigten Verschärfungen käme es zu erheblichen Problemen, die der Umwelt schaden und anderen EU-rechtlichen Regelungen widersprechen:

  1. In roten Gebieten würde im Herbst nur noch die Düngung zu Feldfutter verbleiben. Raps, Wintergerste nach Getreidevorfrucht oder reine Zwischenfrüchte könnten nicht mehr gedüngt werden.

  2. In roten Gebieten könnte der Pflanzenbestand nicht mehr ausreichend versorgt werden.

  3. Durch eine Ausweitung der Sperrfrist bei Grünland sowie eine Einschränkung der Herbstgabe auf 60 kg N/ha wird zum einen der für den Grünlandertrag wichtige erste Schnitt im Folgejahr aufs Spiel gesetzt und zudem negative Umweltauswirkungen in Kauf genommen.

  4. Die Verschärfungen hätten somit existenzgefährdende Auswirkung weit über die Düngung hinaus.

  5. Aufgrund zahlreicher offener Fragen und Widersprüche ist die bisherige Abgrenzung und Größe der roten Gebiete nicht tragbar und muss dringend überarbeitet werden. Der landwirtschaftliche Berufsstand fordert eine differenzierte Betrachtungsweise der belasteten Gebiete und fordert praktikable Vorgaben für eine passgenaue Düngung, die dem Gewässerschutz und der ausreichenden Versorgung des Pflanzenbestands gerecht werden. Ebenso muss unbedingt das Thema „Messstellen“ angegangen werden.

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