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EU-Gericht erklärt Amflora-Zulassung für ungültig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat überraschend die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora (BASF) widerrufen. Zur Begründung heißt es, die EU-Kommission habe mit ihrer Genehmigung Verfahrensvorschriften für die Zulassung verletzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Freitag überraschend die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora (BASF) widerrufen. Damit war die Klage Ungarns erfolgreich.


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Die Kommission habe ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung der Richter. Sie habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit gegeben, zu dem Gutachten der EFSA Stellung zu nehmen. Damit hat die Kommission nach Ansicht des EuGH die Verfahrenspflichten erheblich verletzt. Die Richter meinen, dass das Ergebnis bei der Bewertung anders verlaufen wäre, wenn Brüssel die Regeln eingehalten und die Beschwerden von Anbaugegnern berücksichtigt hätte.


Die EU-Kommission hatte Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen. Mit dem Verbot wäre damit nur noch der Mais MON810 als einzige gentechnisch veränderte Sorte in der EU zugelassen.


Für BASF ist das ein erneuter Rückschlag. Anfang des Jahres hatte der Chemiekonzern schon seine Anträge auf Zulassung der GVO-Kartoffelsorten Fortuna, Amadea und Modena in Europa zurückgezogen. Als Grund nannte das Unternehmen damals die anhaltenden Proteste und Widerstände sowie die Sorge vor erneuten Feldzerstörungen durch Umweltschützer.


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