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EU-Kommission in Gentechnikfragen unter Druck

Die Europäische Kommission ist wegen ihres Manövrierens im Bereich der landwirtschaftlichen Gentechnik gleich von drei Seiten unter Druck geraten - auf äußerst unterschiedliche Weise.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission ist wegen ihres Manövrierens im Bereich der landwirtschaftlichen Gentechnik gleich von drei Seiten unter Druck geraten - auf äußerst unterschiedliche Weise.


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Die Rechtsexperten des Rats der Europäischen Union haben ernsthafte Zweifel daran, dass es mit dem Binnenmarkt oder den internationalen Handelsverpflichtungen der Gemeinschaft vereinbar wäre, Mitgliedstaaten Importverbote für gentechnisch veränderten Mais- und Sojaschrot zu gestatten. Das geht aus einem aktuellen Gutachten hervor, mit dem der juristische Ratsdienst den Vorschlag der Europäischen Kommission bewertet, die bereits beschlossene Möglichkeit zum Opt-out vom Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf die Verwendung von Futtermittelrohstoffen auszudehnen.


Unterdessen übte der Umweltausschuss des Europaparlaments erneut Kritik an transgenen Sorten, deren Zulassungsverfahren kurz vor dem Abschluss steht. Das Gremium unterstützte am vergangenen Mittwoch (20.1.) eine Entschließung, mit der die Kommission aufgerufen wird, auf die Zulassung der drei gegen Glyphosat toleranten Sojabohnenlinien FG72, MON87705xMON89788 und MON87708xMON89788 zu verzichten.


Der Brüsseler Behörde jedoch dürfte an einem zügigen Abschluss des Zulassungsverfahren der drei Produkte gelegen sein, denn die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly wies ihr in Gentechnikfragen eine schlechte Verwaltung nach. Hintergrund ist eine Beschwerde der EU-Dachverbände des Getreidehandels (COCERAL), der Mischfutterhersteller (FEFAC) sowie der Biotechnologieunternehmen (EuropaBio).


Ohne Anhaltspunkte


Die Ratsjuristen kritisieren in ihrem Gutachten insbesondere das Fehlen konkreter Beispiele für Verbotsgründe sowie die von der Kommission ins Feld geführte Rechtsgrundlage, die auf ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Es gebe überhaupt keine Anhaltspunkte, dass die Maßnahme das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen und die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen verbessern würde, meint der Ratsdienst.


Das Gutachten dürfte die Landwirtschaftsminister der Mitgliedstaaten darin bestärken, sich gegenüber dem umstrittenen Kommissionsvorschlag, der bereits vom Europaparlament abgelehnt wurde, kritisch zu positionieren. Falls sie den Entwurf bei einem der nächsten Agrarräte formell zurückweisen, müsste die Brüsseler Behörde ihren Vorschlag zurückziehen.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte in der Vergangenheit betont, für ihn sei es vollkommen unklar, wie Nutzungsbeschränkungen oder -verbote in der Praxis kontrolliert werden sollten.

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