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EuG weist Bayer CropScience-Klage gegen Neonics-Verbot ab

Drei Tage vor dem Weltbienentag am 20. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das im Jahre 2013 von der EU-Kommission verhängte Anwendungsverbot der Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid vollauf bestätigt. Julia Klöckner heißt gleichzeitig zwei Bienenvölker im BMEL willkommen.

Lesezeit: 4 Minuten

Drei Tage vor dem Weltbienentag am 20. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuG) das im Jahre 2013 von der EU-Kommission verhängte Anwendungsverbot der Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid, die von der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als bienenschädlich eingestuft worden waren, vollauf bestätigt. Die von den Chemiekonzernen Bayer, BASF und Syngeta angestrengten Klagen gegen die erlassenen EU-Verordnungen wurden damit niedergeschlagen.


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„Bayer ist enttäuscht über das Urteil des Gerichts der Europäischen Union im Verfahren T-429/13 Bayer CropScience gegen die Europäische Kommission. Demnach war das von der Europäischen Kommission 2013 verhängte Teilverbot für bestimmte Neonikotinoide rechtmäßig. Bayer wird das Urteil eingehend prüfen und die daraus hervorgehenden Konsequenzen sowie mögliche rechtliche Optionen prüfen“, hieß es in einer von Bayer Monheim verbreiteten Erklärung kurz nach dem Bekanntwerden des Urteils der höchsten Europäischen Richter in Luxemburg.


Bayer hatte sich, nach eigenen Angaben, zur Klage entschlossen, um Klarheit über die nach seiner Auffassung unsichere Rechtsgrundlage des Kommissionsentscheids zu erhalten. „Bayer ist weiterhin davon überzeugt, dass seine Produkte bei verantwortungsvoller und sachgemäßer Anwendung sicher sind“, resümierte der Bayer-Konzern in seiner am Donnerstag verbreiteten Presseerklärun

 

EFSA: „Nenonicotinoide stellen ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar“


In der Begründung des EuGH zur Abweisung der Konzernklagen heißt es: „Die Europäische Kommission hat glaubhaft darlegen können, dass in Anbetracht der erheblichen Verschärfung der Anforderungen daran, dass keine unannehmbaren Auswirkungen der Wirkstoffe auf die Bienen vorhanden seien, die von der EFSA festgestellten Gefahren den Schluss zuließen, dass die drei fraglichen Wirkstoffe nicht mehr den Zulassungskriterien entsprechen“.

 

„Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar“, urteilte EFSA in ihrer Stellungnahme.


„Aufgrund der beträchtlichen Datenmenge, die uns zur Verfügung stand, sowie der Leitlinien konnten wir  bei unserer wissenschaftlichen Risikobewertung sehr detaillierte Schlussfolgerungen ziehen “,  erklärte die Leiterin des EFSA-Referats Pestizide, José Tarazona.

 

Die EU-Kommission hatte daher im April diesen Jahres vorgeschlagenen, die Anwendung dieser für Bienen und Bestäuber als „gefährlich“ eingestuften Neonikotinoide im Freien gänzlich zu verbieten.  Diesem Vorschlag folgte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere und Lebensmittel (SoCoPAFF), in dem alle EU-Mitgliedstaaten Sitz und Stimme haben im April diesen Jahres. Künftig sollen sie nur noch in Treibhäusern zulässig sein.

 

Greenpeace: Rückgang der Bestäuber-Insekten um 75 Prozent in 30 Jahren


In Europa sind die Bestände an Bestäuber-Insekten in den vergangenen 30 Jahren um bis zu drei Viertel zurückgegangen führt Greenpeace Europe an. Viele Biologen, Toxikologen und Umweltforscher gehen davon aus, dass der vermehrte Einsatz von Neonikotinoiden als Pflanzenschutzmittel eine wichtige Rolle für das Insektensterben spielt.

 

„Pestizide haben Auswirkungen auf die Nervensysteme von Insekten sowie auf ihr Gewicht und ihre Fortpflanzungsorgane. Normalerweise werden sie vor der Aussaat auf Samen aufgetragen. Tatsächlich absorbieren die späteren Pflanzen jedoch weniger als 20 Prozent der Chemikalien; der Rest sickert in die Umgebung ein“, führte der BUND an und bewertete das EuGH-Urteil als „guter Tag für die Bienen und Biodiversität“.

 

Zufrieden über den Luxemburger Richterspruch zeigte sich auch die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl: "Diese richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen. Wenn von Wirkstoffen eine erhebliche Gefahr für Mensch, Tier oder die Umwelt ausgeht, können diese auch in Zukunft nach einer Zulassung verboten werden", erklärte die SPD-Agrarsprecherin im EU-Parlament Maria Noichl.

 

Julia Klöckner: „Bienen zu schützen ist im Interesse aller“.


Nach Angaben des französischen staatlichen Instituts für Agrarforschung kostet das weltweite Bienensterben schon heute 150 Milliarden Euro. Neben dieser wirtschaftlichen Komponente seien Bienen von existentieller Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die Artenvielfalt.


Slowenien, das den Antrag für den Weltbienentag bei den Vereinten Nationen im Jahre 2010 stellte, verbot im eigenen Land bereits seit 2011 die Nutzung von Neonikotinoiden und ist seit über 200 Jahren das größte Bienenreservat Europas dar.


Am Tag der Verkündung des EuG-Urteil setzte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin eigene Akzente. Gemeinsam mit ihrem slowenischen Amtskollegen Zidan Dejan hieß sie am Donnerstag zwei Bienenstöcke willkommen im "Lebensministerium", wie Klöckner das BMEL in ihrer Bundestagsantrittsrede bezeichnet hatte.


"Willkommen im BMEL, liebe Bienen! Ob bienenfreundlich pflanzen oder Bienen eine Heimat geben -jede(r) kann etwas für den Bienenschutz tun", postete die Ministerin auf ihrer Facebook-Seite.

 

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte das im April durchgesetzte Verbot von drei Neonics gemeinsam mit der SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Brüssel mit durchgesetzt. „Bienen sind systemrelevant. Sie zu schützen ist im Interesse aller“, twitterte Klöckner am Tag des Neonics-Verbots im April diesen Jahres.

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