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EuGH könnte neue Düngeregeln wieder angreifen

Der 2017 nach jahrelangen Verhandlungen erzielte Kompromiss zur Reform des Düngerechtes könnte auf den Prüfstand kommen. Am 21. Juni urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die deutsche Verletzung der Nitratrichtlinie. Eine neue Studie bescheinigt den neuen Regeln nur mäßigen Erfolg bei der Nitratreduktion.

Lesezeit: 3 Minuten

Der 2017 nach jahrelangen Verhandlungen erzielte Kompromiss zur Reform des Düngerechtes könnte erneut auf den Prüfstand kommen. Am 21. Juni urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die deutsche Verletzung der Nitratrichtlinie. Eine neue Studie bescheinigt den neuen Regeln nur mäßigen Erfolg bei der Nitratreduktion.

 

An diesem Donnerstag könnte ein neues Kapitel in der Düngepolitik aufgeschlagen werden. Für den 21. Juni hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie angekündigt. Von dem Urteil hängt ab, ob die im Jahr 2017 verabschiedete Reform des Düngerechtes Bestand haben wird oder noch mal aufgeschnürt wird. Zwar liegt die Klage weit vor dem Beschluss des neuen Düngegesetzes und der neuen Düngeverordnung von 2017 und das Urteil des EuGH soll feststellen, ob Deutschland bis zum 11. September 2014 die Nitratrichtlinie verletzt hat. Dennoch fließen in die Bewertung der Richter auch die Korrekturen von 2017 ein, heißt es bei vielen Beobachtern im politischen Berlin. Unter der Hand heißt es bei Beobachtern aller politischen Strömungen, dass Deutschland diese Woche wohl auf jeden Fall vom EuGH wegen Missachtung der Nitratrichtlinie verurteilt werde. Die einzig offene Frage sei nur noch, wie hoch die Beanstandungen ausfallen werden.


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Studie prognostiziert keine nennenswerte Reduzierung von Nitrateinträgen


Eine neue Bewertung des Kieler Professors für Grünland, Futterbau und Ökologischer Landbau, Prof. Dr. Friedhelm Taube, bescheinigt dem neuen Düngerecht indes keine durchschlagende Wirkung auf die Nitratreduktion. „Sie kommt bereits im 1. Quartal 2018 zu dem Ergebnis, dass das neue Düngerecht keine nennenswerte Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung und damit von Nitrateinträgen ins Grundwasser erzielen wird“, schreibt Taube in seiner Studie, die top agrar vorliegt. Er hat sie im Auftrag des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) erstellt. Weiter führt Taube darin an, dass aus seiner Sicht wissenschaftliche Empfehlungen zum Düngerecht in den Reformen von 2017 missachtet worden seien. Als Beispiele nennt er die zulässigen Zu- und Abschläge bei der Ermittlung des N-Düngebedarfs, zu geringe Mindestanrechenbarkeiten für organische Dünger, die Obergrenze für organischen Dünger in den „gefährdeten Gebieten“ von 170 kg N pro ha und zu hohe erlaubte N-Salden.


Bundesregierung nimmt EuGH-Urteil zum Maßstab


Die Bundesregierung hat das EuGH-Urteil zum Maßstab für seine weitere Düngepolitik auserwählt. „Nach dem EuGH-Urteil wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere, über die 2017 novellierte Düngeverordnung hinausgehende Maßnahmen, notwendig sind“, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium selbst auf eine parlamentarische Anfrage im März 2018 geantwortet. Daran hält sich auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Klarheit gibt es im Sommer“, hatte sie im Interview mit top agrar gesagt.

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