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FDP will Zulassungsbehörden neu aufstellen

Die FDP will dem Stau bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit einem Umbau der zuständigen Behörden begegnen. Dabei zielt sie insbesondere auf das Umweltbundesamt (UBA). Wegen Verzögerungen bei der Pflanzenschutzmittelzulassung gibt es mehr als 30 Klagen gegen Bundesbehörden.

Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland hinkt bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Zeit hinterher. Seit die EU das zonale Zulassungsverfahren im Jahr 2009 eingeführt hat, wurden 1.118 Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel in Deutschland gestellt, von denen kein einziger in der dafür von der Verordnung vorgesehenen Frist entschieden wurde. Das zeigt eine Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die top agrar vorliegt.

Auf Grund der Verzögerungen im Zulassungsverfahren gibt es derzeit laut dem BMEL 34 Gerichtsverfahren gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) als deutsche Zulassungsbehörde. In 31 Fällen handelt es sich um verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklagen, in 3 Fällen um Schadensersatzprozesse.

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„Um die notwendige Risikobewertung zum Schutz der Menschen und der Natur auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse schneller durchführen zu können, brauchen wir einerseits eine bessere Ausstattung der Zulassungsbehörden mit Personal“, fordert der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker. Außerdem müssten die Zuständigkeiten der vier Zulassungsbehörden in Deutschland neu geregelt werden, so Hocker weiter.

Insbesondere die Arbeit des mitberatenden Umweltbundesamts (UBA) sieht die FDP kritisch. Aus ihrer Sicht trägt das UBA zum Stau bei der Bearbeitung von Zulassungsanträgen und der Entscheidung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln am stärksten von allen vier am Zulassungsprozess beteiligten Behörden bei. Wenn dies in Zukunft so bleibe, müssten die Kompetenzen des UBA auf die anderen an der Zulassung beteiligten Behörden übertragen werden, um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln entsprechend der EU-Vorgaben zu gestalten und vorgeschriebene Fristen einhalten zu können, heißt es bei der FDP.

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) und mitwirkend das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius-Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) zuständig. Für Aufsehen hat das UBA jüngst gesorgt, als es für die anstehende Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, die Anlage von Ausgleichsflächen zur Bedingung gemacht hatte. Entsprechende Bescheide, die diese Anwendungsvorschrift schon in die Zulassung reinschreiben, hat das UBA schon an das BVL verschickt. Nun muss das BVL als koordinierende Behörde darauf antworten. Umweltministerin Svenja Schulze will mit den Ausgleichsflächen, die bis zu 10 Prozent der Betriebsfläche umfassen sollen, ihre Biodiversitätsziele erreichen.

Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Zulassungsverfahren zu beschleunigen und versprochen, die Behörden mit zusätzlichem Personal auszustatten. Auf EU-Ebene will die Bundesregierung die trotz der zonalen Zulassung noch unterschiedlichen Bewertungsmethoden zwischen den Mitgliedstaaten harmonisieren. Es sei „unbefriedigend“, dass insbesondere die Harmonisierung der Bewertung hinsichtlich des Naturhaushalts noch nicht erreicht sei, schreibt das BMEL in seiner Antwort an die FDP-Fraktion.

Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2019 in dieser Woche im Bundestag, schreibt das BMEL neue Stellen für die Zulassungsbehörden fest, von denen sie sich erhofft, die Zulassungsverfahren zu beschleunigen. „Alle Behörden verfolgen einen strikten Plan zum Abbau der Verfristungen“, lautet die Ansage des BMEL.

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