Wer seinen Garten bis zu sechs Monate unkrautfrei halten will, kann sich im Internet und dem deutschen Einzelhandel frei bedienen. Nach einem Tipp ist der Blogger Bauer Willi im Netz auf verschiedene Shops gestoßen, die u.a. Langzeit-Unkrautfrei-Mittel anbieten; darunter der Onlineshop von REAL oder duenger-shop.de.
Neben Glyphosat enthalten die Mittel auch Flufenacet und Metosulam. Letztere sind zwei Wirkstoffe, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, unter anderem in Terano flüssig, erklärt Dr. Willi Kremer-Schillings (www.bauerwilli.com) weiter. Allerdings ist das Mittel nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises erhältlich.
„Nach dem Studium des Sicherheitsdatenblattes und des Zulassungsberichtes des BVL muss ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, warum diese Wirkstoffkombination von Glyphosat, Flufenacet und Metosulam, die in der Landwirtschaft nicht zugelassen ist, in die Hände von Laien ohne jede Einschränkung abgegeben werden darf“, so der Praktiker.
Die Anwendungsbestimmung, dass das Produkt nur unter Zierpflanzen eingesetzt werden darf, ist seiner Meinung nach beim schnellen Lesen nicht erkennbar. „Was ist also, wenn es auf Garageneinfahrten oder gepflasterten Wegen eingesetzt wird? Von dort kann es ja schnell in die Kanalisation gelangen.“
Hersteller verweist auf schwächere Dosierung
Gegen die Darstellung, in der Landwirtschaft reglementierte Mittel würden als Gartenprodukte frei verkäuflich sein, wehrt sich ein Hersteller gegenüber top agrar. So würden die von Bauer Willi angesprochenen Produkte eine BVL-Zulassung besitzen und wären zudem überhaupt nicht mit denen aus dem Agrarbereich vergleichbar, da sie schwächer dosiert seien.
In einer Stellungnahme heißt es weiter: "In Deutschland gilt das Selbstbedienungsverbot, eine Beratung findet im Einzelhandel also gesetzlich vorgeschrieben statt. Im Internet werden die relevanten Informationen bereitgestellt und müssen durch den Käufer bestätigt werden.
Die Anwendungsbestimmung, dass das Produkt nur unter Zierpflanzen eingesetzt werden darf, ist klar auf der Packung dargestellt. Eine Anwendung von Totalherbiziden auf versiegelten Flächen ist generell in Deutschland verboten und ist mit hohen Strafen verbunden. Dies wird auf der Verpackung und im Handel klar und deutlich kommuniziert. Generell ist anzumerken, dass Produkte für den privaten Verwender einer deutlich strengeren Prüfung als Agrarprodukte unterzogen werden. Dabei werden erheblich striktere Kriterien angelegt."