Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die aktuellen Regeln der EU für Glyphosat für ausreichend. Schon heute sei es Behörden möglich, Anträge auf Zulassung des Mittels abzulehnen, sagte Generalanwältin Eleanor Sharpston am Dienstag. Das EU-Vorsorgeprinzip decke dann solche Ablehnungen.
Wie die in ihrem Gutachten weiter erklärt, sei Glyphosat also "kein einschlägiges Beispiel für vermeintliche Mängel im Gesamtsystem der Regulierung von Pflanzenschutzmitteln."
Notwendig geworden war das Gutachten durch ein gerade stattfindendes Strafverfahren gegen Glyphosatgegner in Frankreich. Sie hatten das Produkt in Geschäften mit Farbe beschmiert. Das Strafgericht fragte daraufhin beim EuGH an, ob die EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten. Sollte es nicht ausreichen, müssten die Richter die Täter freisprechen, heißt es. Das endgültige EuGH-Urteil kommt aber erst in einigen Monaten.
Dabei geht es auch um die Frage, wie Glyphosat im Mix mit anderen Wirkstoffen reagiert und ob es dann immer noch ungefährlich ist. Laut Sharpston gebe es aber keine Beweise, dass die Zulassungsbehörden das damals nicht mitgeprüft hätten. Auch die Manipulationsvorwürfe durch Hersteller wie Monsanto seien nicht belegbar.