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Glyphosat Hersteller erwarten Verlängerung der Zulassung

Die Hersteller von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln erwarten, dass sich die EU-Mitgliedstaaten für eine Verlängerung der Zulassung für den Wirkstoff um weitere 15 Jahre entscheiden. In Deutschland könnte es noch zu Auflagen kommen. Auch ein Verbot von Glyphosat für den privaten Bereich ist möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Hersteller von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln erwarten, dass sich die EU-Mitgliedstaaten für eine Verlängerung der Zulassung für den Wirkstoff um weitere 15 Jahre entscheiden. In Deutschland könnte es noch zu Auflagen kommen. Auch ein Verbot von Glyphosat für den privaten Bereich ist möglich.


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„Wir gehen von einer qualifizierten Mehrheit für die Verlängerung in der kommenden Woche aus“, sagte Thoralf Küchler als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG) vor Journalisten in Berlin. Über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitgliedstaaten ist bisher wenig bekannt. Klar ist derzeit nur, dass Schweden dagegen votieren wird. In Deutschland verhandelt die Bundesregierung noch darüber, ob sie zustimmt, was das Bundeslandwirtschafsministerium (BMEL) befürwortet, oder sich enthält, wozu das Bundesumweltministerium (BMUB) neigt.


Verlängerung der Zulassung für 15 Jahre


Stimmen die EU-Mitgliedstaaten Anfang kommender Woche mit einer qualifizierten Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung um 15 Jahre, ist zunächst noch formal die EU-Kommission am Zug. Diese muss die Entscheidung bis zum 30. Juni 2016 annehmen. Sollte die EU-Kommission die Neuzulassung von Glyphosat beschließen, haben die EU-Staaten dann 12 Monate Zeit, die auf ihrem Territorium verkauften Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, neu zuzulassen.


Deutschland prüft neue Vorgaben


In diesem Rahmen ist es möglich, dass Deutschland neue Vorgaben für die Anwendung von Glyphosat ausspricht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks fordert unterstützt durch das Umweltbundesamt (UBA) eine Mengenbegrenzung für die Ausbringung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sowie die Anlage von Ausgleichsflächen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Vor allem die Forderung nach Ausgleichsflächen ist jedoch im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) umstritten. Das Ministerium sieht darin eine Vermischung von Zulassungs- und Umweltpolitik, die juristisch schwierig ist. Laut Agrarstaatssekretär Robert Kloos gibt dafür weder das deutsche noch das europäische Pflanzenschutzrecht eine Rechtsgrundlage.


Verbot im privaten Bereich möglich


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt prüft als Kompromisslösung ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat im privaten Bereich. Eine solche Regelung wäre etwa der Verkauf von Glyphosat ausschließlich noch an Inhaber des Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Laut den Herstellern von Glyphosat ist dies rechtlich möglich. Der Haus- und Gartenbereich macht bei den Herstellern von glyphosathaltigen Herbiziden nur rund 1 Prozent des Absatzes aus. Deshalb signalisieren sie, dass sie sich nicht gegen eine solche Regelung zur Wehr setzen würden, sondern diese als eingehbaren Kompromiss schlucken könnten.


Hintergründe:



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