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CRISPR/CAS

Klöckner startet Debatte über neue Züchtungstechniken

Agrarministerin Klöckner will eine offene Auseinandersetzung über Chancen und Risiken neuer Züchtungstechniken. Die Bedingungen für den Einsatz müssten klar formuliert werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine offene Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken der neuen Züchtungsmethoden will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner anstoßen. „Wir wollen eine Debatte, die auf Fakten basiert und wissenschaftlich fundiert ist“, sagte die Ministerinam am Freitag bei der Eröffnung des Forums Neue Molekularbiologische Techniken 2019.

Als ihr Ziel nannte Klöckner, die Bedingungen für den Einsatz neuer Züchtungstechniken klar zu formulieren. Es gehe darum, einen „gesellschaftlich akzeptierten und praktikablen Rahmen“ zu schaffen. Der müsse den Umwelt- und Verbraucherschutz genauso berücksichtigen wie die wirtschaftliche Freiheit und die Forschungsfreiheit. Dabei müsse auch darüber diskutiert werden, ob das europäische Gentechnikrecht noch zeitgemäß sei.

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Kein Allheilmittel

Klöckner bezeichnete die neuen Züchtungstechniken als Werkzeuge mit einem enormen Innovationspotential. In der Entwicklung von Pflanzensorten, die zu erwartenden Klimaextremen standhalten würden oder gegen Schädlinge resistent seien, steckten „riesige Chancen für eine zukunftsfähige und nachhaltigere Landwirtschaft“.

Demgegenüber stünden Befürchtungen über ungewollte Auswirkungen auf die Umwelt sowie über gesundheitliche Risiken. Auch über die möglichen Folgen eines Einsatzes der neuen Techniken auf landwirtschaftliche Strukturen gebe es Diskussionen.

Ausdrücklich warnte die Ministerin vor überzogenen Erwartungen an die molekularbiologischen Züchtungsmethoden. Sie seien kein Allheilmittel, sondern lediglich ein Baustein für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Außer Frage steht für die CDU-Politikerin, dass die neuen Techniken Regeln brauchen. Zwar fielen die molekularbiologischen Methoden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Sommer unter das europäische Gentechnikrecht. Gleichzeitig stelle sich jedoch die Frage, ob die rund 20 Jahre alten Gentechnikvorschriften „noch zu den rasanten Entwicklungen unserer Zeit passen“.

Widerspruch zum Koalitionsvertrag

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bekräftigte seine ablehnende Haltung: „CRISPR und Co. sind Gentechnik und müssen deshalb mit dem Gentechnikrecht reguliert werden“, erklärte der Bio-Spitzenverband und verwies auf den notwendigen Schutz der „legitimen Interessen“ von Bürgern, Umwelt und Wirtschaft. Ähnlich äußerten sich Umweltverbände.

Laut BÖLW garantieren die im EU-Gentechnikrecht verankerten Regelungen zur Risikoprüfung, Kennzeichnung und Verursacherhaftung Züchtern, Landwirten, Unternehmen und Verbrauchern Wahlfreiheit. Keine der neuen Techniken könne ohne wirksame und unabhängige Prüfung der Ergebnisse als harmlos angesehen werden.

Verfahren wie CRISPR/Cas könnten gravierende Veränderungen im Genom und darüber hinaus auslösen. Wie die Genmanipulation auf den Organismus oder die Umwelt wirke, müsse deshalb zwingend durch eine Risikoprüfung geklärt werden.

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) bezeichnete die geltende EU-Gentechnikgesetzgebung als Grundlage für die gentechnikfreie Lebens- und Futtermittelwirtschaft, die allein in Deutschland zuletzt einen Umsatz von 7,7 Mrd Euro erzielt habe. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte davor, die mit dem EuGH-Urteil hergestellte Rechtssicherheit zu unterlaufen. Eine Aufweichung der geltenden EU-Gentechnikgesetzgebung sei zudem nicht mit dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbar. AgE

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