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Konrad kritisiert Kompetenzstreit um Pflanzenschutzmittelzulassung

Schulze hatte Anfang November Pläne vorgestellt, wonach Landwirte in Zukunft bei der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel eine Biodiversitätsfläche vorhalten müssten. Dieser Vorstoß zeigt aus Sicht der FDP, dass weder Absprachen eingehalten würden, noch dass ein Austausch zwischen den Ressortchefs stattfinde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Pläne von Bundesumweltministerin Svenja Schulze für neue Biodiversitätsauflagen bei der Pflanzenschutzmittelzulassung schlagen weiter Wellen. Die FDP-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Ernährungsausschusses, Carina Konrad, kritisierte das „Kompetenzgerangel“ zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium und forderte ihrerseits eine Verschlankung der Zulassungsvoraussetzungen.

Schulze hatte Anfang November Pläne vorgestellt, wonach Landwirte in Zukunft bei der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel eine Biodiversitätsfläche vorhalten müssten. Dieser Vorstoß zeigt aus Sicht der FDP-Politikerin, dass weder Absprachen eingehalten würden, noch dass ein Austausch zwischen den Ressortchefs stattfinde. Außerdem sei das Umweltbundesamt (UBA), das bereits Zulassungsbescheide mit Anwendungsvorbehalt verschickt hat, nicht allein für die Zulassungsvoraussetzungen von Pflanzenschutzmitteln zuständig.

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Unterdessen verschickte das Umweltbundesamt (UBA) laut Schulze bereits drei Bescheide an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die entsprechende Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Mit diesem Schritt will die SPD-Politikerin nach eigenen Worten den Ausstieg aus der Anwendung des Herbizids in Deutschland beschleunigen. Alle rechtlichen Hebel auf nationaler Ebene seien dafür zu nutzen.

Um die Transparenz über die Erkenntnisse zur Sicherheit dieses Wirkstoffes zu stärken, will Bayer indes entsprechende Daten auf seiner Transparenzplattform zur Verfügung stellen. Der Konzern kündigte an, zusätzlich zu den Glyphosat-Studien, die am 7. Dezember online gehen sollen, im kommenden Jahr Zugang zu den vollständigen Sicherheitsstudien zu ermöglichen. Dies gelte für alle Studien, die dem Unternehmen gehörten, und die für die Wiederzulassung im Dezember 2017 in der Europäischen Union bei den zuständigen Behörden eingereicht worden seien, erklärte die Bayer AG. Dabei geht es auch um eine mögliche gesundheitsschädigende Wirkung.

Im Prozess gegen den an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Dewayne Johnson legte Bayer, wie angekündigt, in der vergangenen Woche Berufung ein. Der zweite Prozess, der sich mit der krebserregenden Wirkung des Herbizids befasst, soll im Februar 2019 beginnen. Mehr als 620 ähnliche Klagen stehen noch an.

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