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Landwirtschaftsausschuss fordert Neubewertung von Neonikotinoiden

Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat sich für eine Neubewertung des Teilverbots neonikotinoider Pflanzenschutzmittel ausgesprochen. In einem Entschließungsentwurf rufen die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Bereich fortwährend im Auge zu behalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat sich für eine Neubewertung des Teilverbots neonikotinoider Pflanzenschutzmittel ausgesprochen. In einem vergangene Woche angenommenen Entschließungsentwurf zur Zukunft des Gartenbaus rufen die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Bereich fortwährend im Auge zu behalten.


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Bevor solche und ähnliche Nutzungsbeschränkungen eingeführt würden, müssten ihre ökologischen und ökonomischen Auswirkungen ausreichend berücksichtigt werden. Seit Dezember 2013 sind die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam aus Gründen des Bienenschutzes für zwei Jahre in zahlreichen Kulturen verboten.


Gleichzeitig tritt der Ausschuss für einen integrierten Pflanzenschutz ein und dessen Förderung mit EU-Mitteln. Insgesamt fordern die Agrarexperten in der Entschließung eine Stärkung des Gartenbaus, beispielsweise durch eine bessere Unterstützung der Exportaktivitäten, mehr Absatzförderung und Ernährungsbildung innerhalb der EU sowie durch die Unterstützung von Erzeugerorganisationen und Genossenschaften.


Mit Blick auf die Reform der Gemeinsamen Marktordnung, in der die Auszahlung von Hilfsgeldern im Krisenfall solchen Organisationen anvertraut wird, betont der Ausschuss, dass alle Erzeuger, nicht nur die organisierten, in den Genuss von Hilfszahlungen kommen sollten. Ferner verlangen die Parlamentarier Selbstverpflichtungsabkommen entlang der Wertschöpfungskette, um unfaire Handelspraktiken gegenüber Erzeugern einzudämmen.


Hinsichtlich der laufenden Verhandlungen über die Reform des EU-Saatgutrechts bekräftigt der Ausschuss, dass dadurch der Fortbestand traditioneller Sorten nicht gefährdet werden dürfe. Außerdem soll die Europäische Kommission Möglichkeiten aufzeigen, wie der Absatz von Obst und Gemüse niedrigerer Handelsklassenstufen gefördert werden kann. Die Vorlage gelangt voraussichtlich Ende Februar zur Annahme ins Plenum.

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