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Lieferungen von Wirtschaftsdünger rechtzeitig melden

Die Wirtschaftsdüngerlieferungen aus dem zweiten Halbjahr 2015 müssen bis Ende Januar gemeldet werden. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Oldenburg hingewiesen. Meldepflichtig sei ein Betrieb ab einer Abgabe von 200 t Wirtschaftsdünger pro Jahr. Für alle Lieferungen seien Abgabe- und Aufnahmemeldungen zu erstellen.

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Die Wirtschaftsdüngerlieferungen aus dem zweiten Halbjahr 2015 müssen bis Ende Januar gemeldet werden. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Oldenburg hingewiesen. Meldepflichtig sei ein Betrieb ab einer Abgabe von 200 t Wirtschaftsdünger pro Jahr.


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Für alle Lieferungen seien Abgabe- und Aufnahmemeldungen zu erstellen. Dabei ersetze die Abgabemeldung des Zulieferers nicht die zusätzlich erforderliche Aufnahmemeldung eines meldepflichtigen Empfängers oder umgekehrt, betonte die Kammer. Die Angaben von Zulieferer und Empfänger einer Lieferung müssten übereinstimmen. Außerdem dürften mehrere Einzellieferungen laut Lieferschein bei der Meldung nicht zusammengefasst werden.


Die Fachleute empfehlen auch, die eigenen Meldungen rechtzeitig zu überprüfen, um behördliche Beanstandungen bei den halbjährlichen Datenbankprüfungen oder bei Vor-Ort-Kontrollen zu vermeiden. Unter der Hotline 0441 801 650 gebe die Meldestelle der Kammer ganzjährig umfassend Auskunft. Hinweisblätter über die wichtigsten Meldepflichten und die häufigsten Meldefehler sowie ein Frage-Antwort-Katalog zum Thema seien auf der Homepage der Kammer abrufbar. (www.lwk-niedersachsen.de)

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