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Urteil

Monsanto Lasso: Bayer unterliegt im Berufungsverfahren in Frankreich

Seit 2012 klagt ein französischer Biobauer gegen Monsanto - heute Bayer - auf Schadenersatz. Er sei durch das Mittel Lasso krank geworden. Jetzt hat er auch in der letzten Instanz recht bekommen.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Rechtsstreit um das Gesundheitsrisiko des Unkrautvernichtungsmittels Lasso von Monsanto hat der Biolandwirt Paul François vor dem Berufungsgericht in Lyon recht bekommen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Monsanto wegen "fehlerhafter Produkte" verantwortlich sei. Der Landwirt ist der Ansicht, seine neurologischen Schäden seien durch das seit 2007 in Frankreich verbotene Mittel ausgelöst worden. Seit 2004 habe er Dämpfe eingeatmet. In Deutschland war Lasso nie zugelassen.

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François hatte bereits 2012 und im Berufungsverfahren 2015 recht bekommen. Monsanto stritt jedoch weiter, so dass im Februar das jetzt abgeschlossene Verfahren startete. Der Kläger verlangt über 1 Mio. Euro Schadenersatz.

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