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Düngeverordnung

Mortler hält Novelle der EU-Nitrat-Richtlinie für unumgänglich

Marlene Mortler hält die alte EU-Nitrat-Richtlinie von 1992 für überholt und auch die Vorwürfe der EU-Kommission an der Düngeverordnung von 2017 seien scheinbar berechtigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Nitrat-Richtlinie gilt seit 1992 unverändert. Seitdem gab es eine Vielzahl an Vertragsverletzungsverfahren, was zeigt, dass die EU-Nitrat-Richtlinie erneuert werden muss, sagt die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler.

„Ohne Überarbeitung werden auch weiterhin vermeidbare und schädliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten bestehen bleiben. Das heißt, dass die Vorgaben klarer zu fassen sind. Nur so können wir eine harmonisierte Umsetzung europaweit gewährleisten“, ist sie überzeugt.

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Gerade die Anforderungen an das Messstellennetz oder die Kriterien zur Ausweisung besonders belasteter Gebiete müssen nach Ansicht Mortlers genauer beleuchtet werden. Im Falle einer Novellierung müsse man auch über das weitere Vorgehen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren diskutieren.

„Jetzt national die Düngeverordnung anzupassen, um nach einer Novelle der EU-Nitrat-Richtlinie in zwei bis drei Jahren sie wieder anpassen zu müssen, kann nicht der Weg sein. Nach eingehender Prüfung des jüngsten Mahnschreibens der Europäischen Kommission entsteht zunehmend der Eindruck, dass die Wirkmechanismen der Düngeverordnung durch das zuständige Bundesumweltministerium nur unzureichend gegenüber der Europäischen Kommission dargelegt worden sind. Anders ist es nicht erklärbar, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Juni 2018 sowie die Europäische Kommission im aktuellen Aufforderungsschreiben beispielsweise davon sprechen, dass ein jährlicher Kontrollwert von 60 beziehungsweise 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar eine Überdüngung dokumentiert“, so Mortler weiter.

Sie habe den Eindruck, dass Brüssel der Ansicht ist, dass die tatsächliche Düngung die verbindlich vorgegebenen kulturspezifischen Düngebedarfswerte für Stickstoff je Hektar und zusätzlich den geltenden Kontrollwert von 60 beziehungsweise 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar umfasst. Hier liege ein Missverständnis vor. Gedüngt wird nach den Bedarfswerten. Der Kontrollwert ergibt sich als rückblickende Bilanz und ist kein vorab gebilligter Dünge-Top-Up.

Sowohl die im Urteil als auch im Mahnschreiben geäußerte Kritik an der Bundesregierung, die jeweils getroffenen Regelungen bisher wissenschaftlich nicht ausreichend belegt zu haben, hält die Politikerin daher für berechtigt. Sie verweist auf erste wissenschaftliche Ergebnisse, beispielsweise zum Stickstoff-Kontrollwert, von Prof. Hennig Kage von der Universität Kiel. „Es ist noch nicht zu spät. Deshalb brauchen wir jetzt einen runden Tisch mit Wissenschaftlern, Vertretern der beiden Bundesministerien und Europaabgeordneten aus Deutschland. Wir brauchen eine Lösung, die gleichermaßen den Schutz des Grundwassers und den Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe im Blick hat.“

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