Auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zur Aussaat von Mais hat das Julius-Kühn-Institut (JKI) hingewiesen. Wie das Braunschweiger Institut mitteilte, müssen pneumatische Sägeräte, mit denen Methiocarb-behandeltes Maissaatgut ausgesät werden soll, ab diesem Jahr vom JKI geprüft sein. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelkorn-Sämaschine oder ein Universal-Sägerät handelt.
Grundlage dafür ist die „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut“ (MaisPflSchMV). Diese regelt ab dem Jahr 2014 nicht nur die Aussaat beim Einsatz von pneumatischen Einzelkorn-Sägeräten, die mit Unterdruck arbeiten, sondern erweitert die Prüfpflicht auf alle pneumatisch arbeitenden Maissägeräte.
Eigenen Angaben zufolge prüft das JKI die Sägeräte hinsichtlich der Abdrift und trägt sie bei positivem Ergebnis in die „Liste der abdriftmindernden Maissägeräte“ ein. Landwirte müssen sich daher vor der Aussaat von behandeltem Maissaatgut mit einem pneumatischen Sägerät vergewissern, dass der Gerätetyp in die Liste des JKI eingetragen ist. Die Liste stellt das JKI im Internet zur Verfügung. www.jki.bund.de/geraete.html