Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Kommende Dürre

Niedersachsen gibt Brachen für Futterzwecke frei

Der aktuelle Wetterbericht lässt nichts Gutes erwarten: Es drohen Wochen mit Hitze und Trockenheit. Nun hat auch Niedersachsen die Ökologischen Vorrangflächen zur Nutzung freigegeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Hitze und Trockenheit lassen das Futter knapp werden. Auf vielen Höfen gibt es aufgrund des Dürrejahres 2018 kaum Reserven. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat daher am Dienstag entschlossen, dem drohenden Engpass zu begegnen.

Ab sofort können Landwirte in Niedersachsen und Bremen die Brachflächen bzw. die ökologischen Vorrangflächen (öVF) unter bestimmten Voraussetzungen zu Futterzwecken nutzen. Die Ausnahmeregelung betrifft etwa 7.000 Betriebe mit rund 23.500 Hektar öVF-Brachen. Entsprechende Anträge können jetzt bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Das Formular befindet sich auf der Internetseite www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01035612.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Im Antrag sind u.a. die Flächen zu benennen, die genutzt werden sollen, sowie die Art der Nutzung und die Hintergründe des Futtermangels. Eine Nutzung ohne Genehmigung bleibt ein Greening-Verstoß. Die Nutzung ist auf Futterzwecke beschränkt. Eine andere Verwendung, z. B. in einer Biogasanlage, ist nicht zulässig.

Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von Brache als öVF mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung). Das heißt, Bearbeitungsschritte darüber hinaus oder eine Aussaat sind nicht erlaubt und auch die anderen Vorgaben für öVF, z. B. bezüglich Düngung und Pflanzenschutz, gelten weiterhin.

In gleichem Maße genutzt werden können ab dem 1. Juli von jeher öVF mit den Nutzungscodes 057/058 (Feldränder/Pufferstreifen - Ackerland und Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand). Die Regelung bezieht sich nur auf das Entfernen des vorhandenen Aufwuchses. Die Nutzung darf nicht kommerzieller Art sein. Folglich ist ein Verkauf des Aufwuchses nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe, die ebenfalls EU-Agrarzahlungen beantragen, ist aber gestattet.

Die Möglichkeit der Nutzung des Aufwuchses gilt nicht für Honigbrachen mit dem Nutzungscode 065/066 und auch nicht für ein- oder mehrjährige Blühstreifen oder -flächen im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Nutzungscode 574 und 575).

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.