Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Nitrat: BMEL hofft auf einen Rückzug der Klage

Aus der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland auf Grund von zu hohen Nitrateinträgen in Gewässern könnte die Bundesregierung noch mit einem blauen Auge herauskommen. Dafür müsste der Entwurf der Düngeverordnung bis Ende Juni verschärft werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hofft auf einen Minimalkompromiss.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland auf Grund von zu hohen Nitrateinträgen in Gewässern könnte die Bundesregierung noch mit einem blauen Auge herauskommen. Dafür müsste der Entwurf der Düngeverordnung bis Ende Juni verschärft werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hofft auf einen Minimalkompromiss.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Am Donnerstag hat die EU-Kommission zunächst nur den Beschluss gefasst, Deutschland wegen der Nitrateinträge in Gewässer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Nun muss die Klage noch formell eingereicht werden und dann kann erst der EuGH mit seiner Prüfung in Aktion treten.


Kommission würde Nachbesserungen billigen


Wieviel Zeit das in Anspruch nehmen wird, darüber will die EU-Kommission nicht spekulieren. Sollte die Bundesregierung aber zwischenzeitlich es noch schaffen, die Düngeverordnung entsprechend den Wünschen der Kommission anzupassen, könnte diese die Klage auch wieder zurücknehmen. „Die Kommission kann Klagen vor dem EuGH auch zurückziehen, wenn sich der Klagegrund erledigt hat“, bestätigt eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber top agrar.


BMEL macht bis Ende Juni Vorschläge


Genau darauf setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in seiner eher gelassenen Reaktion auf die Klage. Ende März hatte das BMEL eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der Düngeverordnung von der EU-Kommission wieder bekommen mit der Aufforderung diese bis zum 22. Juni nachzubessern. Die einzelnen Punkte werden derzeit im BMEL geprüft, heißt es dort.


DBV bittet um Verhältnismäßigkeit


Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hofft darauf, dass die Klage noch fallengelassen wird. Die Einreichung der Klage habe den Verband überrascht, weil aus seiner Sicht „derzeit ein konstruktiver Austausch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über den Entwurf für eine neue Düngeverordnung stattfindet“, teilt der DBV mit. Dennoch wünscht sich der Verband, dass die Nachbesserungen an der Düngeverordnung nicht zu groß ausfallen. „Der DBV warnt davor, in den weiteren Verhandlungen zwischen Bundesregierung, Bundesländern und EU-Kommission bzw. dem Gerichtshof aus den Augen zu verlieren, dass die Düngeverordnung praxistauglich und verhältnismäßig die bedarfsgerechte Düngung regeln soll“, so der DBV. Die Bundesregierung fordert er auf, deutlicher aufzuzeigen, dass mit dem Entwurf der Düngeverordnung die Vorgaben der EU hinreichend umgesetzt worden seien.


Grüne verlangen mehr Tempo


Die Agrarpolitiker der Grünen drängen indes darauf, dass möglichst bald ein EU-konformes Düngerecht in Deutschland verabschiedet wird. „Die Warnungen der EU-Kommission sind endlich in Taten umzusetzen“, sagte der grüne Agrarsprecher im Bundestag, Friedrich Ostendorff. Die Vorschläge der Länder zum Düngerecht lägen „seit Langem auf dem Tisch“, reagierte der niedersächsische Agrarminister Christian Meyer von den Grünen. Er rief das BMEL auf, die Vorschläge des Bundesrates zur Düngeverordnung zu beherzigen. „Sollte die EU Deutschland zwingen, radikalere Schritte zu unternehmen, bleibt den Landwirten kein Spielraum mehr, sich anzupassen“, warnte der grüne Agrarminister aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck. Aus seiner Sicht dient das „Pokerspiel der Bundesregierung“ nicht der Rechtssicherheit der Landwirte. Schleswig-Holstein setzt sich vor allem für kürzere Übergangsfristen zur Einführung bodennaher Ausbringungstechnik, ambitionierte Sperrfristen zur Ausbringung und erhöhte Lagerkapazitäten für flüssige Wirtschaftsdünger ein. Des Weiteren wäre aus Habecks Sicht eine generelle Nährstoffuntersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger notwendig. Zudem plädiert die Landesregierung aus Kiel für eine Hoftorbilanz.


Hintergrund:


Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.