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Pflanzenschutzverbot: Was passiert jetzt mit den Eiweißpflanzen?

Das Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen ab 2018 könnte eine Zäsur für den Boom beim konventionellen Leguminosenanbau bedeuten. Über Alternativen zur Förderung über das Greening wird bereits nachgedacht. Weitere Änderungen beim Greening werden ab 2018 gelten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen ab 2018 könnte eine Zäsur für den Boom beim konventionellen Leguminosenanbau bedeuten. Über Alternativen zur Förderung über das Greening wird bereits nachgedacht. Weitere Änderungen beim Greening werden ab 2018 gelten.


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Beim Hin und Her um das Pflanzenschutzverbot für Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und den Änderungen für das Greening ist nach der Entscheidung des Europäischen Parlamentes von vergangener Woche nun die EU-Kommission am Zug. Bereits bis Ende Juni will die EU-Kommission den Rechtsakt umsetzen und veröffentlichen. In Kraft treten wird dieser dann schon drei Tage nach dieser Veröffentlichung, das heißt noch diesen Sommer. Dennoch werden die meisten Veränderungen erst ab dem Antragsjahr 2018 greifen.


DBV fordert nun andere Maßnahmen für den Eiweißpflanzenanbau


Das Echo auf das bevorstehende Pflanzenschutzverbot fällt in der Agrarbranche zumeist negativ aus. Von der Entscheidung ginge „ein politisches Signal gegen den heimischen Eiweißpflanzenanbau“ aus, kritisiert etwa der Deutsche Bauernverband (DBV). Damit werde der in der EU seit 2014 um rund 75 Prozent (+1,4 Millionen Hektar) gestiegene Eiweißpflanzenanbau wieder erheblich zurückgeworfen, prognostiziert er. „Die Europäische Kommission ist nun gefordert, zielführende und praxistaugliche Maßnahmen für den heimischen Eiweißpflanzenanbau zu ergreifen“, fordert der DBV nun. Wie diese aussehen sollen, will der DBV noch erarbeiten.


Eiweißprämie wegen Kopplung skeptisch beurteilt


Die von den Grünen favorisierte Eiweißprämie sieht der DBV jedenfalls kritisch. Denn mit ihr würde wieder eine gekoppelte Zahlung zugelassen. Damit könnte Deutschland nicht mehr von sich behaupten, dass es das einzige der 28 EU-Länder ist, das überhaupt keine gekoppelten Zahlungen mehr hat.


Deß will Sondergenehmigung für Pflanzenschutz in Eiweißpflanzen auf ÖVF erreichen


Der EU-Abgeordnete Albert Deß (CSU), der im Parlament versucht hat, ein Veto gegen das Pflanzenschutzverbot zu organisieren, will EU-Agrarkommissar Phil Hogan in der Sache zu einem weiteren Rechtsakt bewegen. „Wir müssen nun versuchen, den Anbau von Proteinpflanzen auf Vorrangflächen in den bevorstehenden Verhandlungen beim Omnibusverfahren erneut auf den Tisch zu bringen“, sagte Deß. Er plädiert dafür, dass die EU-Kommission jetzt einen eigenen Rechtsakt erlässt, mit dem sie eine einmalige Pflanzenschutzmaßnahme für Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen zulässt. Ob er damit bis zu Hogan durchdringt, ist er selbst nicht sicher, erläutert er im Gespräch mit top agrar. Die Eiweißprämie unterstützt auch Deß nicht, weil sie eine gekoppelte Zahlung wäre.


Neuregelung für Untersaaten schon ab Herbst möglich


Neben dem Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen enthält der Rechtsakt allerdings auch viele kleinteilige Vereinfachungen für das Greening. Darunter fallen die künftige Erlaubnis, Saatmischungen von stickstoffbindenden Pflanzen einsetzen zu dürfen und die Streichung des vorgegebenen Aussaattermins für Zwischenfrüchte sowie der Hanfanbau als Zwischenfrucht. Sie gelten allesamt ab dem Antragsjahr 2018. Lediglich bei den Untersaaten könnte es bereits diesen Herbst in Wintergetreide möglich sein, eine Saatmischung, die auch Leguminosen enthält, als ökologische Vorrangfläche für 2018 zu wählen.

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