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EU-Gentechnikrecht

Pflanzenzüchter enttäuscht vom EuGH-Urteil

Werden neue Sorten durch Mutagenese geschaffen, gelten für die die Bestimmungen des Gentechnikrechts. Das kritisiert der deutsche Pflanzenzüchterverband. Er sieht eine Reihe von ungeklärten Problemen auf die EU zukommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Enttäuscht vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungsmethoden hat sich der Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) gezeigt. Die Rechtsprechung des EuGH werde „große Probleme in der praktischen Umsetzbarkeit“ bereiten, erklärte der BDP.

Der EuGH hatte Ende Juli geurteilt, dass Organismen, die durch Mutagenese gewonnen werden, den Verpflichtungen aus der Gentechnik-Richtlinie der EU unterliegen. Laut BDP stellt sich die Frage, wie die Zulassungsvoraussetzung eines eindeutigen Nachweis- und Identifizierungsverfahrens bei mit den neuen Methoden veränderten Pflanzen erfüllt werden könne. Ohne ein derartiges Verfahren könnten die Überwachungsbehörden ihren Aufgaben nicht nachkommen.

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Ungeklärt ist dem Verband zufolge auch, wie in Zukunft mit Produkten aus Drittländern verfahren werden kann, in denen Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft sind. „Um eine Anwendung diese und zukünftiger Verfahren für alle Pflanzenzüchtungsunternehmen zu ermöglichen, fordern die Züchter Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung dazu auf, die Gesetzgebung derart anzupassen, dass sie sich an wissenschaftlichen Grundsätzen orientiert und neuesten Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung Rechnung trägt“, so BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Die extreme Trockenheit in diesem Jahr hat nach Ansicht der Pflanzenzüchter demonstriert, wie wichtig neue Pflanzensorten für ein zukunftsfähiges Agrarsystem seien. Angesichts sich wandelnder klimatischer Einflüsse und abnehmender Verfügbarkeit von Pflanzenschutz- und Düngemitteln berge die Zucht ein großes Potential, Sorten bereitzustellen, die auch in extremen Umwelten Ertragsstabilität gewährleisteten. Da die Entwicklung dieser Sorten von den meist mittelständischen Unternehmen „enorme“ Investitionen erfordere, sei eine „langfristige Forschungsförderung für die Branche und den Fortschritt unabdingbar“, betont der Verband.

Er erwartet von der Bundesregierung, auch bei der Formulierung der Ackerbaustrategie bis zum Herbst 2019 aktiv in den Gestaltungsprozess sowie die Umsetzung einbezogen zu werden. Nur so würden Landwirtschaft und Gesellschaft von den Innovationen der Pflanzenzüchtung profitieren können.

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