Deutsche Pflanzenzüchter wollen in Luxemburg die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in europäisches Recht anfechten. Wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) mitteilt, haben insgesamt 17 Unternehmen vor dem erstinstanzlichen Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die entsprechende EU-Verordnung Klage erhoben. Sie sehen das Ziel des Nagoya-Protokolls, die biologische und genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu steigern, durch die beschlossene Umsetzung in europäisches Recht klar verfehlt.
„Die entsprechende EU-Verordnung ist überbürokratisch, schränkt den Zugang zu und die Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen vor allem für die Pflanzenzüchtung ein und geht weit über die im Nagoya-Protokoll niedergelegten Grundsätze hinaus“, kritisiert die BDP-Vorsitzende Stephanie Franck. Sie betont, der mit dem Nagoya-Protokoll angestrebte faire Vorteilsausgleich zwischen Gebern und Nutzern genetischer Ressourcen sei voll zu unterstützen. Die EU-Verordnung biete hier allerdings keine praktikablen Lösungen. Ein echter Vorteilsausgleich könne nur stattfinden, wenn die züchterische Nutzung nicht durch überbordende Bürokratie verhindert werde.
Züchtungsarbeit langwierig
„Die genaue Dokumentation über die Nutzung genetischer Ressourcen, wie sie die EU-Verordnung verlangt, ist praktisch nicht möglich“, erklärt die BDP-Vorsitzende. Die Nutzung genetischer Ressourcen in der Züchtung sei nicht mit anderen Branchen wie der Pharmaindustrie vergleichbar. Der Züchter könne den Wert der Ressource erst durch langwierige Züchtungsarbeit sichtbar machen und auch keinen direkten Nutzen aus ihr ziehen.
Beispielsweise sei ein Weizen wie die CIMMYT-Sorte „Veery“ ein Produkt von 3 170 Kreuzungen unter Einbeziehung von 51 Elternsorten aus 26 unterschiedlichen Ländern. Die Entwicklung einer solchen Sorte erfolge über viele Generationen und in vielen Züchterhänden. „Einem Züchter oder Forscher fehlen schlichtweg die Informationen, die hier verlangt werden“, so Franck.