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Schulze will Glyphosat-Verbot ab 2023 durchbringen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze will ein Enddatum für die Nutzung von Glyphosat gesetzlich festschreiben. Sie soll Ende 2023 auslaufen. Bis dahin sollen Landwirte 10 Prozent ihrer Ackerfläche als Ausgleichsfläche vorhalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) geht beim Thema Glyphosat auf Konfrontationskurs zu Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). „Wir wollen den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat inklusive eines Enddatums jetzt schaffen“, sagte Schulze am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Die Nutzung von Glyphosat soll mit dem mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergansfrist Ende 2023 enden. „Dieser Wirkstoff wird keine Zukunft mehr in Deutschland haben“, so Schulze weiter.

Ausgleichsflächen von 10 %

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Auch bis es soweit ist, soll es bereits drastische Einschränkungen beim Einsatz von Glyphosat für die Landwirte geben. „Wer Glyphosat einsetzt, muss besondere Flächen zum Ausgleich für die Biodiversität schaffen“, sagte Schulze. Das Umweltbundesamt (UBA) plant für die derzeit anstehende Widerzulassung von glyphosathaltigen Wirkstoffen als Anwendungsauflage 10 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes für Biodiversität fördernde Maßnahmen vorzuhalten. Für diese Anwendungsauflagen hat das UBA bereits einen Katalog an Maßnahmen vorbereitet, aus dem ähnlich wie beim Greening ausgewählt werden könnte, teilte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in Berlin mit. Die Auflagen reichen von Lichtfenstern, die im Acker mit geringeren Saatstärken und ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz eingesetzt werden sollen bis hin zu Ackerrandstreifen oder vollständigen Brachflächen mit mehrjährigen Blühsaatmischungen.

20 Meter Abstand zu Gewässern

Schulze geht mit ihren Vorschlägen wesentlich weiter als Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner es mit ihrer im Frühling vorgestellten Glyphosat-Minderungsstrategie getan hat. Neben dem unstrittigen Verbot für Privatanwender will Schulze für den Wirkstoff auch keine Ausnahmen bei der Vorsaat- oder Stoppel- sowie und auch bei der Vorerntebehandlung (Sikkation) mehr zulassen. Außerdem soll ein Verbot des Glyphosat-Einsatzes in Natura 2000 Gebieten und in Wasserschutzgebieten vorher greifen. Hinzu kommt ein genereller Gewässerabstand für den Pflanzenschutzmitteleinsatz von mindestens 20 Metern.

Auflagen für alle Pflanzenschutzmittel

Die Biodiversitätsauflagen für 10 Prozent der Fläche sollen zunächst für Glyphosat-haltige Produkte und ab dem 1.1.2020 gelten. Einen finanziellen Ausgleich soll es nicht geben. Ökologische Vorrangflächen sollen darauf aber angerechnet werden können. Das UBA will das System aber nach und nach auf die Anwendung von allen Pflanzenschutzmitteln ausweiten. Bei jeder Neu- oder Widerzulassung von Pflanzenschutzmitteln sollen diese als Bedingung dafür vorgeschrieben werden. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) allerdings schon heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten.

Abstimmung mit dem BMEL läuft

Mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seien die Pläne noch nicht abgestimmt, räumte Schulze vor den Journalisten ein. Es gebe aber auf Arbeitsebene bereits einen regen Austausch, so Schulze weiter. Die Umweltministerin sieht ihren Plan als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und will damit dem Insektensterben begegnen. „Julia Klöckner hat deutlich gesagt, dass die Biene systemrelevant ist, dann muss sie da jetzt auch helfen“, sagte sie. Aus Sicht von Schulze haben sämtliche Pflanzenschutzmittel Auswirkungen auf die Biodiversität, daher seien die Ausgleichsflächen auch für alle Pflanzenschutzmittel zu rechtfertigen.

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