Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox) erteilt, informiert die QS GmbH.
Demnach darf das Mittel zwischen dem 9. August und dem 6. Dezember 2017 zur Bekämpfung von Spinnmilben an Gurken eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt nur für Befallsflächen in Bayern.
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Ordoval sowie eine Auflistung aller aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL .