Nach den Länderagrarministern haben sich auch die Chefs der Umweltressorts für bundeseinheitliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgesprochen.
Gleichzeitig hat die Umweltministerkonferenz (UMK) in einem Beschluss vorletzte Woche in Heidelberg die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei künftigen Brüsseler Abstimmungen über Anbauzulassungen von GVO grundsätzlich mit Nein zu stimmen. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Opt-out-Möglichkeit genutzt werden solle. Ein anderes Votum wäre laut UMK „ein unkohärentes Verhalten im Sinne des Vorsorgeprinzips“.
In einer Protokollerklärung plädiert Bayern dafür, dass die Länder in den Fällen Anbauverbote aussprechen können sollen, in denen die Bundesregierung keinen Gebrauch von der Verbotsmöglichkeit machen sollte.
Demgegenüber wenden sich die CDU-regierten Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegen generelle GVO-Anbauverbote. Sie stünden weder im Einklang mit geltendem Recht noch mit den vorgesehenen EU-Regelungen für ein Opt-out.
Die drei ostdeutschen Länder weisen in ihrer Protokollerklärung darauf hin, dass sowohl im EU-weiten Zulassungsverfahren für GVO als auch nach der geplanten Opt-out-Regelung Einzelprüfungen und -entscheidungen vorgesehen seien.