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Umweltschützer befürchten Aus für ein gentechnikfreies Bayern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will grünes Licht für neue Verfahren zur genetischen Veränderung von Pflanzen geben. Saatguthersteller könnten damit das Gentechnikrecht unterlaufen, befürchten Umweltschützer von Bund Naturschutz, Testbiotech und dem Verein Umweltinstitut München.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will grünes Licht für neue Verfahren zur genetischen Veränderung von Pflanzen geben. Saatguthersteller könnten damit das Gentechnikrecht unterlaufen, befürchten Umweltschützer von Bund Naturschutz, Testbiotech und dem Verein Umweltinstitut München. Mit dabei ist auch die AbL. Das Bündnis habe bereits rund 67.000 Unterschriften gesammelt.

 

„Würden die neuen Verfahren vom Gentechnikrecht ausgenommen, wäre dies das Ende nicht nur eines gentechnikanbaufreien Bayerns, sondern eine Deregulierung des Vorsorgeprinzips bei der Agrogentechnik in ganz Europa“, so Richard Mergner, BN Landesbeauftragter. Mit Blick auf die neuen gentechnischen Verfahren fordert der Bund Naturschutz deshalb gemeinsam mit dem Bündnis das Eingreifen von Ministerpräsident  Seehofer. Mergner: „Jetzt muss die CSU Farbe bekennen. Ministerpräsident Horst Seehofer muss sich dafür einsetzen, dass Landwirtschaftsminister Schmidt bei der anstehenden EU-Entscheidung über die neuen Züchtungstechniken nicht die ökonomischen Interessen der Gentechnikkonzerne, sondern die Interessen der Landwirte und Verbraucher vertritt, die neue Risiken im Essen ablehnen.“

 

„Das europäische Gentechnikrecht muss auch bei den neuen Verfahren angewendet werden“, betont auch Dr. Martha Mertens, Gentechnikexpertin des BN. „Würden die neuen Methoden der gentechnischen Veränderung unkontrolliert zum Einsatz kommen, wäre nicht nur die gentechnikfreie Landwirtschaft gefährdet, sondern auch die Wahlfreiheit der Verbraucher. Es würden neue Risiken geschaffen. Die neue Generation der Gentechpflanzen müsste kein Zulassungsverfahren durchlaufen und würde weder einer Kennzeichnungspflicht noch einer Beobachtung unterliegen. Auch ein Standortregister gäbe es nicht.“


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Neue Konzernstrategien zur Durchsetzung der Gentechnik


Nachdem Agrogentechkonzerne in Europa mit ihrer Strategie, gentechnisch manipulierte Pflanzen in den Anbau zu bringen, am Widerstand von Landwirten, Umweltverbänden und Verbrauchern gescheitert sind, versuchen sie jetzt, durch geschickte Verschleierungsstrategien die in der EU-Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie2001/18/EG) festgelegten vergleichsweise strengen Regulierungen des Gentechnikrechts zu umgehen, erklärt das Bündnis die Hintergründe.

 

Gentechnische Verfahren der Pflanzenzucht würden als Nicht-Gentechnik uminterpretiert. Hierbei gehe es in erster Linie um die Bewertung von sieben neuen Verfahren. Ein Beispiel sei der herbizidresistente Raps der Firma CIBUS, der mit dem  umstrittenen Verfahren der Oligonukleotidtechnik entwickelt wurde. Er wurde Anfang Februar 2015 als „nicht gentechnisch verändert“ eingestuft. Die EU-Kommission warnte im Sommer 2015 die Regelungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, darunter das BVL, anfragenden Unternehmen „grünes Licht“ zu geben, bevor sich die EU-Gremien abschließend mit den neuen Verfahren befasst hätten.

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