Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Frankreich

Verwaltungsgericht Lyon hebt Zulassung für „Roundup Pro 360“ auf

Die Verwendung von Glyphosat hat laut dem Verwaltungsgericht Lyon das Potential, schwere Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verursachen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht in Lyon hat dem glyphosathaltigen Totalherbizid „Roundup Pro 360“ von Monsanto die Zulassung entzogen. Wissenschaftliche Studien und Tierversuche hätten gezeigt, dass das Pflanzenschutzmittel für Menschen potentiell krebserregend sei und in Verdacht stehe, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend zu sein, hieß es in dem am vergangenen Mittwoch (15.1.) gefällten Urteil.

Die Verwendung habe daher das Potential, schwere Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verursachen. Die Richter attestierten dem Produkt von Monsanto eine Toxizität, die über jene von Glyphosat hinausgeht und stützen den Entzug der Zulassung auf das im Umweltrecht niedergelegte Vorsorgeprinzip. Die Zulassungsbehörde, das Amt für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES), habe einen Beurteilungsfehler begangen, als sie dem Pflanzenschutzmittel trotz der bekannten Risiken eine Genehmigung erteilt habe.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung auch auf die Position der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte, sowie eine Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), derzufolge glyphosathaltige Produkte krebserregend sein können, auch wenn dies nicht auf den Wirkstoff zutreffe.

Der Argumentation des ANSES, wonach selbst ein krebserregender Wirkstoff nicht ausreiche, um auch das Produkt zwingend genauso zu klassifizieren, folgten die Richter nicht. Sie bemängelten zudem das Fehlen einer Studie, um die Einschätzung der Behörde, Roundup Pro 360 sei nicht krebserregend, zu untermauern.

Die Klage war vom „Komitee für unabhängige Forschung und Information zur Gentechnik“ (CRIIGEN) angestrengt worden. Die Ehrenpräsidentin der Organisation, Corinne Lepage, bezeichnete das Urteil als „wichtige Entscheidung“, die möglicherweise Auswirkungen auf alle glyphosatbasierten Pflanzenschutzmittel haben werde. Der kleinere Landwirtschaftsverband Coordination Rurale (CR) kritisierte das Urteil dagegen scharf. Kein Richter habe die wissenschaftliche Kompetenz, um die mit einem Wirkstoff verbundenen Gefahren zu bewerten. Das „sakrosankte Vorsorgeprinzip“ sei nicht dafür gedacht, alle Zulassungen im Pflanzenschutz zu widerrufen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.