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Zoff um Pflanzenschutz Zulassung hält an

Eine Einigung von Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) bei den Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel ist nicht in Sicht. Das zuständige Bundesamt verlängert daher Zulassungen derzeit laufend nur behelfsweise bis Ende 2019.

Lesezeit: 3 Minuten

Ende Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erneut 18 Pflanzenschutzmittel nur befristet bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen. Darunter sind Herbizide, darunter eins mit dem Wirkstoff Glyphosat, aber auch Insektizide und ein Fungizid. Grund für die Befristung ist der weiterhin bestehende Zwist zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium über die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel. „Für die Zulassung über den 31. Dezember 2019 hinaus fehlt das erforderliche Einvernehmen des UBA ohne die Biodiversitäts-Anwendungsbestimmungen“, schreibt das BVL zur Begründung. Normalerweise lege das BVL die Dauer der Zulassung so fest, dass diese für die Dauer der Wirkstoffgenehmigung plus ein Jahr gelte.

UBA drängt auf Biodiversitätsmaßnahmen ab 2020

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Das Umweltbundesamt (UBA), das als Behörde zum Umweltministerium gehört, fordert für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab dem 1. Januar 2020 Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität. Dazu gehört auch die Forderung im Falle einer Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln 10 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes für Biodiversität fördernde Maßnahmen vorzuhalten. Für diese Anwendungsauflagen hat das UBA bereits einen Katalog an Maßnahmen vorbereitet, aus dem ähnlich wie beim Greening ausgewählt werden könnte. Das hatte das UBA im November 2018 öffentlich gemacht. Es ist außerdem Teil von Umweltministerin Svenja Schulzes Plan für einen Glyphosat Ausstieg bis Ende 2023.

BMEL lehnt Ausgleichsflächen zur Zulassung ab

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geforderten Ausgleichsflächen nicht nur für rechtlich problematisch. „Das BMEL und andere Ressorts sehen weder im europäischen noch im nationalen Recht eine Grundlage für die Festlegung sogenannter Ausgleichsflächen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“, hatte das BMEL Ende 2018 auf Anfrage von top agrar erläutert. Das BMEL verteidigt nun auch die nun von seiner Behörde BVL nur befristet ausgestellten Zulassungsbescheide für die 18 Pflanzenschutzmittel. BMEL-Staatssekretär Hermann Onko Aeikens sagte der dpa, das BVL habe mit seinen aktuellen Zulassungsentscheidungen „im Einklang mit den Regeln des Pflanzenschutzgesetzes gehandelt“. Zuvor hatte Umweltministerin Schulze auch die nur befristete Zulassung kritisiert. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte Ende April 2018 versucht, mit einem Eckpunktepapier für eine Minderungsstrategie für Glyphosat den Druck aus der Debatte um Glyphosat und Pflanzenschutzmittel zu nehmen. Bisher gibt es aber keine abgestimmte Version der Bundesregierung zur Minderungsstrategie.

Ohne Einigung bleiben kurzfristige Verlängerungen möglich

Bereits Ende 2018 hatte das BVL die auslaufenden Zulassungen für Herbizid Produkte mit Glyphosat nur um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019 verlängert. Die Wiederzulassungen sollten eigentlich die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene bis zum 15. Dezember 2022 national umsetzen. Sollten sich die Ministerien und ihre Behörden bis Ende des Jahres weiterhin nicht einigen können, bleibt eine ordnungsgemäße neue Zulassung mit längerer Frist für die Mittel aus. Dann kann das BVL alternativ allerdings erneut die alte Zulassung um ein Jahr verlängern. An diesen technischen Verlängerungen ist das UBA nicht beteiligt.

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