Bodenfrost kündigt sich an – endlich ideale Bedingungen, um noch stehende Zwischenfruchtbestände zu bearbeiten. Beachten Sie jedoch die Fristen bei ÖVF! Tipps gibt Dr. Ulrich Lehrke, LWK Niedersachsen.
Während viele Zwischenfruchtbestände im Süden teils unter einer schweren Schneedecke liegen, haben sich die Bestände im Norden gut entwickelt. Für die nächsten Tage hat sich Bodenfrost angekündigt. Auf den dann gefrorenen, tragfähigen Böden können Sie spurlos arbeiten. Gehen Sie bei vitalen Zwischenfrüchten wie folgt vor:
Haben Sie die Zwischenfrucht nichtalsökologischeVorrangfläche (ÖVF) angegeben, bietet es sich an, stehende Bestände beim nächsten Frost zu bearbeiten. So erleichtern Sie die Aussaat der Sommerungen. Zerkleinern Sie zunächst hochgewachsene Bestände. Geeignet sind Mulcher oder Messerwalzen. Riskieren Sie dabei keinesfalls Fahrspuren! Folgt eine weitere Frostperiode, ist das positiv, weil die Pflanzen dann schneller absterben. Bei mäßigem Frost und unter trockenen Bedingungen können Sie die Pflanzenreste sowie schwache Bestände z. B. mit einer Scheibenegge einarbeiten. So trocknen die Böden im Frühjahr besser ab.
Auf Greeningflächen muss die Zwischenfrucht mindestens bis zum 15.2. stehen bleiben. Ein Beweiden, Walzen oder Häckseln (ohne Bodeneingriff) ist bis dahin aber möglich. Erfolgt eine reguläre Nutzung nach dem 15.2. (Futter, Energiebiomasse), muss gewährleistet sein, dass nach der Ernte der Zwischenfrucht noch eine Hauptfrucht folgt.
Dr. Ulrich Lehrke, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Prüfen Sie vor der Überfahrt, wie tief der Frost in den Boden eingedrungen ist. Die Vorhersage für Bodenfrost finden Sie auch hier auf der top agrar Seite, standortbezogen auf Ihre Postleitzahl. Eine Übersichtskarte vom Deutschen Wetterdienst für die Eindringtiefe von Bodenfrost auf unbewachsenem Boden finden Sie hier.
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Während viele Zwischenfruchtbestände im Süden teils unter einer schweren Schneedecke liegen, haben sich die Bestände im Norden gut entwickelt. Für die nächsten Tage hat sich Bodenfrost angekündigt. Auf den dann gefrorenen, tragfähigen Böden können Sie spurlos arbeiten. Gehen Sie bei vitalen Zwischenfrüchten wie folgt vor:
Haben Sie die Zwischenfrucht nichtalsökologischeVorrangfläche (ÖVF) angegeben, bietet es sich an, stehende Bestände beim nächsten Frost zu bearbeiten. So erleichtern Sie die Aussaat der Sommerungen. Zerkleinern Sie zunächst hochgewachsene Bestände. Geeignet sind Mulcher oder Messerwalzen. Riskieren Sie dabei keinesfalls Fahrspuren! Folgt eine weitere Frostperiode, ist das positiv, weil die Pflanzen dann schneller absterben. Bei mäßigem Frost und unter trockenen Bedingungen können Sie die Pflanzenreste sowie schwache Bestände z. B. mit einer Scheibenegge einarbeiten. So trocknen die Böden im Frühjahr besser ab.
Auf Greeningflächen muss die Zwischenfrucht mindestens bis zum 15.2. stehen bleiben. Ein Beweiden, Walzen oder Häckseln (ohne Bodeneingriff) ist bis dahin aber möglich. Erfolgt eine reguläre Nutzung nach dem 15.2. (Futter, Energiebiomasse), muss gewährleistet sein, dass nach der Ernte der Zwischenfrucht noch eine Hauptfrucht folgt.
Dr. Ulrich Lehrke, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Prüfen Sie vor der Überfahrt, wie tief der Frost in den Boden eingedrungen ist. Die Vorhersage für Bodenfrost finden Sie auch hier auf der top agrar Seite, standortbezogen auf Ihre Postleitzahl. Eine Übersichtskarte vom Deutschen Wetterdienst für die Eindringtiefe von Bodenfrost auf unbewachsenem Boden finden Sie hier.