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Aus dem Heft

3. Benachteiligte Gebiete neu abgrenzen

Lesezeit: 2 Minuten

  • Ilse Aigner schlägt vor, von der Option Gebrauch zu machen und das Dauergrünland in benachteiligten Gebieten mit 40 €/ha über die 1. Säule zu prä­mieren.
  • Die Zusatzprämie darf aber nur gezahlt werden, wenn die benachteiligten Gebiete schon nach den neuen Kriterien festgelegt worden sind. Deshalb will die Ministerin die Neuabgrenzung schon für 2015 vollziehen.


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4. Marktpolitik: Keine Rolle rückwärts


  • Es bleibt bei der bisherigen Ausrichtung der EU-Marktpolitik. Die Marktordnungen werden weiter liberalisiert, verbunden mit einem Sicherheitsnetz mit Intervention und Lagerhaltung.
  • Die Zuckerquote endet 2017. Bei der Milchquote ist schon 2015 Schluss. Der kontrovers diskutierte freiwillige Lieferverzicht von Milch bei Preiskrisen fand keine Mehrheit.
  • Erzeugerorganisationen und Branchenverbände dürfen künftig in allen Marktbereichen tätig werden, um die Qualität der Produkte zu verbessern, Forschung und Marketing zu bündeln sowie die Wertschöpfung zu optimieren. Bei Milch, Rindfleisch und Getreide dürfen Sie auch im Namen ihrer Mitglieder Verkaufsverträge aushandeln. Vorausgesetzt sie sind vom jeweiligen Mitgliedstaat anerkannt. Das gilt auch für die sogenannte Allgemeinverbindlichkeit von Satzungsregeln für Nichtmitglieder. Ohne ausdrückliches grünes Licht vom Staat können Erzeugerorganisationen auch von Nichtmitgliedern keine Vermarktungsabgaben verlangen.
  • Es wird eine Krisenreserve eingeführt. Die hat aber gar kein eigenes Budget. Brüssel macht es sich einfach: Der Krisenfonds wird jedes Jahr durch eine Umschichtung aus der 1. Säule (sprich eine Kürzung der Direktzahlungen) gefüllt. Wird das Geld nicht benötigt, wird es den Landwirten zurückerstattet.
  • In der 2. Säule sind künftig Versicherungslösungen förderfähig. Die Landwirte könnten sich dann verstärkt gegen bestimmte Risiken absichern. Ob die Länder die Option nutzen, ist fraglich. Viele sind kritisch.L. Schulze Pals

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