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Abschreibung: Die Qual der Wahl

Lesezeit: 3 Minuten

Geringwertige Wirtschaftsgüter


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Wie Sie kleinere Wirtschaftsgüter steuerlich am besten abschreiben, sagt Steuerberater Dr. Richard Moser, Göttingen.


Bei der steuerlichen Abschreibung kleinerer Wirtschaftsgüter haben Sie jetzt ein neues Wahlrecht:


Methode 1: Sie schreiben alle Wirtschaftsgüter, die in der Anschaffung nicht mehr als 410 € netto kosten, sofort steuerlich ab. Alle Wirtschaftsgüter, die über der 410 €-Grenze liegen, müssen Sie dann jedoch einzeln bilanzieren und auf ihre individuelle Nutzungsdauer abschreiben.


Methode 2: Sie fassen alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150 € und bis zu 1 000 € (netto) in einem Sammelposten zusammen. Diesen schreiben Sie über fünf Jahre steuerlich ab. Die Einzelheiten zeigt Übersicht 1.


Das Problem: Sie können nicht – je nach Wirtschaftsgut – neu wählen, sondern müssen sich in jedem Wirtschaftsjahr für eine der beiden Methoden entscheiden! Für das soeben beendete Wirtschaftsjahr 2009/10 gilt jedoch eine Übergangsregelung. Denn die GWG-Abschreibung bis 410 € können Sie erst wieder für Wirtschaftsgüter anwenden, die ab dem 1.1.2010 angeschafft wurden.


Daraus folgt: Für das erste Halbjahr (1.7. – 31.12.2009) gilt noch die alte Regelung, dass Sie zwingend einen Sammelposten bilden müssen. Für die zweite Hälfte des Wirtschaftsjahres (1.1. – 30.6.2010) können Sie zwischen dem Sammelposten und der 410 €-Regelung wählen.


Was ist nun günstiger?


Für viele Betriebe dürfte die Sofortabschreibung bis 410 € günstiger sein. In manchen Fällen ist jedoch der Sammelposten nach wie vor interessant, wie das Beispiel in Übersicht 2 zeigt. Hier hat ein Milcherzeuger – im Januar 2010 – 15 Kälberiglus gekauft. Diese kosteten fertig montiert mit Zubehör 750 €/Stück plus Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist, da der Landwirt pauschaliert – sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Es bleiben Netto-Anschaffungskosten von 11 250 € (15 x 750 €).


Die Nutzungsdauer der Kälberboxen ist in der amtlichen AfA-Tabelle mit 12 Jahren angegeben. Die lineare Abschreibung läge somit bei 8 %. Der Milcherzeuger entscheidet sich jedoch, die Kälberboxen mit 20 % degressiv abzuschreiben. Den genauen AfA-Verlauf zeigt die Übersicht. Die letzte Abschreibung für die Kälberboxen würde erst im Wirtschaftsjahr 2021/22 vorgenommen.


Entscheidet sich der Landwirt dagegen für den Sammelposten, kann er bereits im ersten Jahr 20 % der Summe gewinnmindernd auflösen. Im Ergebnis würden die Kälberboxen innerhalb von 5 Jahren bis zum Wirtschaftsjahr 2013/14 vollständig steuerlich abgeschrieben.


Fazit: Wenn in einem Wirtschaftsjahr viele Wirtschaftsgüter zwischen 410 € und 1000 € (netto) gekauft werden, kann der Sammelposten nach wie vor günstiger sein. Vor allem dann, wenn es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die sonst laut amtlicher Tabelle über 10, 12 oder sogar 20 Jahre abgeschrieben werden müssen.


Umgekehrt gilt: Wenn viele Wirtschaftsgüter bis 410 € angeschafft werden, kann die GWG-Abschreibung günstiger sein. Ferkelerzeuger sollten beachten, dass künftig eventuell auch die Sauen wieder als GWG abgeschrieben werden können (siehe top agrar 3/2010, Seite 19).


Extra-Tipp: Denken Sie auch daran, dass Sie manche Wirtschaftsgüter, die über 410 € liegen, durch vorherige Bildung eines Investitionsabzugsbetrages unter die kritische Grenze drücken können.


Beispiel: Futterautomaten für die Schweinemast, die netto 680 € pro Stück kosten. Zieht man einen vorher gebildeten Investitionsabzugsbetrag von 40 % ab, verbleiben nur noch 408 € (680 € minus 272 €). Die maßgebenden Anschaffungskosten betragen somit weniger als 410 €, die Futterautomaten können sofort steuerlich abgeschrieben werden.


Wir halten fest


Für jedes Wirtschaftsjahr müssen Sie künftig gemeinsam mit Ihrem Steuerberater prüfen, ob die 410 €-Abschreibung oder die Bildung eines Sammelpostens für Sie günstiger ist. Auch der Investitionsabzugsbetrag ist in die Überlegungen einzubeziehen. Das Wahlrecht können Sie erstmals im Jahresabschluss 2009/10 ausüben.

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