Die Albflor Milchwerke in Simmelsdorf müssen elf Milcherzeugern, die im März 2010 zu den Neuburger Milchwerken wechselten, die einbehaltenen MEG-Zuschläge ausbezahlen. Das entschied jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth (AZ: 10 O 530/10). Die Zuschläge summieren sich auf rund 100 000 €.
Die zur Bechtel-Gruppe gehörende Molkerei hatte den abtrünnigen Lieferanten nach Bekanntwerden der Kündigung das Milchgeld rückwirkend um den MEG-Zuschlag von 0,6 Ct/kg gekürzt. Begründung: Die Lieferanten gehörten der MEG Simmelsdorf nicht mehr an. Denn aufgrund von Hofübergaben oder GbR-Gründungen habe ein Eigentümerwechsel stattgefunden, der in der Mitgliederliste der MEG nicht vermerkt sei.
Das Gericht sah das anders. Weil die MEG und die Molkerei die Milcherzeuger bis zu ihrer Kündigung wie reguläre MEG-Mitglieder behandelte, habe ein faktisches Vertragsverhältnis bestanden.