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Altenteil: Was kann der Hof leisten?

Lesezeit: 6 Minuten

E s liegt im Interesse beider Generationen,ein angemessenes Altenteil zu finden,das zum einen die Hofübergeber für die Zukunft absichert,zum anderen den Betrieb nicht übermäßig belastet.Die Entwicklungsfähigkeit des Betriebs darf nicht durch Altenteilsverplichtungen gefährdet werden. Soviel vorweg:Art und Höhe der Altenteilsleistungen können von Betrieb zu Betrieb erheblich variieren. Diese hängen ab von der Leistungsfähigkeit des Betriebes,von den Ansprüchen und der Lebensform beider Generationen und auch von der sonstigen Einkommensund Vermögenssituation der abgebenden Generation. Die folgenden Kalkula-tionen sollen Anhaltspunkte geben,wie man ein für beide Seiten angemessenes Altenteil findet.Wobei die Berechnungen,je nach Beurteilung der eigenen Situation,Spielraum lassen für entsprechende Abweichungen. Die erste Frage aus Sicht der abgebenden Generation hierzu lautet:Wieviel Geld werde ich im Alter brauchenSchon diese Frage bereitet oft erhebliches Kopfzerbrechen.Einen ersten Anhaltspunkt kann der Blick in die Statistik geben.Übersicht 1 zeigt die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Ausgaben für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Rentnerhaushalt. Den eigenen Bedarf ermitteln Keine Frage:Die Werte stellen einen eher bescheidenen Bedarf dar. Die meisten Hofübergeber werden heute deutlich höhere Ausgaben haben,z.B.für den eigenen Pkw,für Freizeit und Reisen,für Bekleidung und auch für Nahrungs-und Genussmittel,wenn z.B.häufig Gäste bewirtet werden.Dennoch fällt es anhand dieser Zahlen leichter,den eigenen Bedarf einzuschätzen.Tragen Sie Ihre Ausgaben in die dafür vorgesehene rechte Spalte ein.Dabei entfallen die Kosten für Miete und Energie,wenn der Hofnachfolger die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stellt.Führen beide Generationen einen gemeinsamen Haushalt,reduziert sich der Bargeldbedarf für Nahrungsmittel. Wie hoch muss das bare Altenteil sein? Als nächstes stellt sich die Frage,woraus der Bargeldbedarf der Altenteiler gedeckt werden kann:Vom Betrieb,eventuell durch gesetzliche Renten oder weitere private Altersvorsorge.Es ist klar, dass ein Landwirt,der während der aktiven Bewirtschaftung seines Betriebes jeden verfügbaren Cent (oder damals noch Pfennig)in den Betrieb investiert hat,unter Umständen auf Kosten einer eigenen Altersversorgung,höhere Ansprüche an das betriebliche Altenteil hat. Die Übersicht 2 zeigt,wieviel Bargeld bei jeweils verschiedenen Ansprüchen an den Lebensstandard nötig ist.In unserer Rechnung haben wir sparsam kalku liert.Es wird unterstellt,dass das Altenteilerpaar 30 (!)Jahre in die Landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt hat und dafür zusammen rund 700 E Altersgeld bekommt.Außerdem wird unterstellt,dass die Altenteiler vom Betrieb verpflegt werden.Bei eigener Versorgung erhöht sich der Bargeldbedarf in Übersicht 2 um das Kostgeld vom Betrieb (300 E ,in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung). Die Rechnung zeigt:Hat ein Altenteiler-Ehepaar tatsächlich nur einen bescheidenen Bedarf von 900 E im Monat und können die Senioren auf dem Hof frei wohnen und essen,dann wäre streng genommen kein zusätzliches Bargeld nötig.Die Altenteiler hätten noch etwas Geld übrig.Steigt der Bedarf auf realistischere 10 E ,besteht schon eine Lücke von 100 E .Bei immer noch nicht überhöhten Ansprüchen von 1 400 E im Monat bleibt ein Geldbedarf von 400 E .Dieser Bedarf muss entweder aus zusätzlicher Altersvorsorge oder als Baranteil vom Übernehmer gedeckt werden.Wie bereits gesagt,große Sprünge können die Senioren mit diesem Baraltenteil nicht machen! Je nach familiärer und betrieblicher Situation können die Zahlen jedoch ganz anders aussehen.Hat z.B.der Hofübergeber den Betrieb selbst spät übernommen und hatte er wegen hoher Belastungen keine Möglichkeit,eine solide Altersvorsorge aufzubauen,müsste der Betrieb dies über einen höheren Baranteil ausgleichen.Ein höheres Baranteil steht auch ganz klar den Senioren zu,die den Betrieb gut entwickelt haben und sich auch nach der Übergabe noch betrieblich engagieren. Kann der Hof das zahlen ? Kein Zweifel:Nach der Hofübergabe stehen den Senioren angemessene Altenteilsleistungen zu!Es kann nicht sein,dass die abgebende Generation den Gürtel enger schnallen muss.Dennoch darf ein Altenteil nicht die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes gefährden.Wie sehr selbst bescheidene Altenteilsleistungen belas ten können,macht dies Beispiel deutlich: Familie Redlich hat einen durchschnittlichen Gewinn von 40 000 E pro Jahr.Einen solchen Gewinn erreichten übrigens laut Agrarbericht im vergangenen Wirtschaftsjahr nur 16 %der Haupterwerbsbetriebe. 58 %blieben darunter.Aus diesem Gewinn sind noch 2 500 E Tilgung für Darlehen zu leisten,so dass 37 500 E verbleiben für den Betriebsleiter und seine Familie sowie für den Altenteiler. Der Lohnanspruch der Betriebsleiterpaares (1,2 AK)würde laut Lohnansatz der Testbetriebe des Agrarberichtes 28 370 E betragen.Somit verbleiben noch 9 130 E (37 500 E ./.28 370 E ). Bewerten wir die Kosten für freie Wohnung und Verpflegung der Altenteiler nach der Sachbezugsverordnung,ergeben sich Kosten von rund 6 400 E pro Jahr.Das heißt,dem Betrieb verbleiben ganze 2730 E (9 130 E ./.6 400 E ).Hieraus müssen Nettoinvestitionen getätigt werden und Gewinnschwankungen ausgeglichen werden.Mit 2 730 E ist diese Reserve aber mit Sicherheit zu gering.Sie sollte etwa 10 bis 15 %des Gewinnes betragen. Selbst wenn die Rechnung noch Raum lässt,weil z.B.die Aufwendungen für Wohnen und Essen geringer ausfallen als nach der Sachbezugsverordnung errechnet,bleibt im Beispielsbetrieb kaum Spielraum für ein Baraltenteil.Es sei denn,die Betriebsleiterfamilie senkt die eigenen Ansprüche oder verzichtet auf Eigenkapitalbildung,was aus betrieblicher Sicht bedenklich ist. Haben die Altenteiler Redlich den oben dargestellten Anspruch auf 700 Euro Altersgeld,so können sie mit der freien Wohnung und Verpflegung über die Runden kommen.Größere Sprünge können sie nicht machen,es sei denn,Vater und Mutter Redlich hätten zusätzlich privat vorgesorgt.Noch enger wird die Situation, wenn nach der Übernahme noch Abfindungszahlungen an weichende Erben zu leisten sind,die ebenfalls aus dem Gewinn finanziert werden sollen. Wir halten fest Das im Hofübergabevertrag zu vereinbarende Altenteil muss sich nach dem Bedarf der Altenteiler und der Leistungsfähigkeit des Betriebes richten.Nur wenn alle Beteiligten am runden Tisch ihre Bedürfnisse benennen und die wirtschaftliche Situation offen gelegt wird,können langfristig tragfähige Lösungen gefunden werden.Dabei sollten auch die weichenden Erben mit in die Diskussion einbezogen werden.Die Familie sollte sich nicht scheuen,die Moderation und das Fachwissen eines sozioökonomischen Beraters in Anspruch zu nehmen. Aus den Zahlenbeispielen wird deutlich,dass unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen in der Landwirtschaft selbst wirtschaftlich stärkere Betriebe es sich mit Blick in die Zukunft nicht mehr leisten können,ein üppiges Bar-Altenteil zu zahlen.Dies bedeutet für die derzeit wirtschaftende Generation,dass eine zusätzliche private Altersvorsorge unabdingbar ist,wenn man im Alter einen höheren Lebensstandard haben will und unabhängig vom Betrieb sein möchte.

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